Einmalzahlung Gratifikation Subunternehmer
Fragestellung
Hallo
Unsere UG hat für einen Auftraggeber eine Handwerksleistung mit einem Handwerker erbracht.
Aus Dank möchte der Auftraggeber eine einmalige Gratifikation, also Einmalzahlung tätigen.
Dafür verlangt er jedoch eine Rechnung.
Wie soll jetzt vorgegangen werden?
Eine Rechnung an den Auftraggeber mit Mehrwertsteuer? Und wie erhält der Angestellte seine Gratifikation?
Eine Rechnung vom angestellten Handwerker an den Auftraggeber?
Oder eine andere Lösung?
Vielen Dank.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von yourXpert! Ihre Fragen möchte ich gerne wie folgt beantworten.
Für UG stellt dieses eine Betriebseinnahme dar, die der Steuerpflicht unterliegt. Ihre UG müsste diesbezüglich eine ordnungsgemäße Rechnung schreiben. Weiterhin wäre auch Umsatzsteuer auszuweisen, die Ihnen der AUftragnehmer dann auch mit überweisen muss.
Die Gratifikation für den Angestellten müsste über die Lohnabrechnung als Einmalzahlung versteuert werden (ebenfalls sozialversicherungspflichtig). Eine Rechnung des angestellten Handwerkers an den Auftragnehmer ist nicht möglich, da dieser nicht selbständig tätig ist und daher eine eigene Rechnung nicht erlaubt ist. Im Rahmen einer Prüfung würde dieses wahrscheinlich durch den Betriebsprüfer als Lohn umqualifiziert werden. Daher würde ich dazu raten, dieses gleich ordnungsgemäß über die Lohnabrechnung laufen zu lassen. Sofern der Kunde dem Angestellten das Geld als freiwilliges Trinkgeld geben würde, wäre es für diesen steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. Erhält der Unternehmer das Trinkgeld, so ist es im Gegensatz dazu steuerpflichtig.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal. Dann beantworte ich gerne Ihre Rückfragen.
Schöne Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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