Einmalzahlung aus Berufstätigkeit als Rentner erhalten
Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Fragestellung
Einmalzahlung (Bonus für 2014) aus dem letzten Arbeitsjahr 2014 habe ich im April 2015 als Rentner erhalten. Der Arbeitgeber versteuerte mit dem höchsten Steuersatz für Nebeneinkünfte, da er systembedingt keine andere Möglichkeit hatte.
Wie wird dies bei der Einkommenssteuererklärung als Rentner für 2015 betrachtet bzw. werden Steuern und in welcher Höhe zurückgezahlt?
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Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen nachfolgend im Rahmen einer Erstberatung einen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten Ihres vorgetragenen Sachverhalts geben:
Die Einmalzahlung gehört zu den außerordentlichen Einkünften nach § 24 Nr. 2 EStG:
zu den Einkünften aus Ihrer ehemaligen Tätigkeit aus nichtselbständiger Tätigkeit. Diese ist Ihnen im Kalenderjahr 2015 zugeflossen und nach dem Zuflussprinzip -§ 11 EStG- auch im Kalenderjahr 2015 neben Ihren sonstigen Einkünften (Rente) mit zu versteuern.
Die von Ihrem Arbeitgeber einbehaltene und an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer wird Ihnen im Rahmen der Einkommensteuererklärung auf Ihre gesamte für 2015 zu zahlende Einkommensteuer angerechnet. In die Berechnungsgrundlage für das Einkommen und letztendlich für die festzusetzende Einkommensteuer 2015 wird Ihre Rente und die Einmalzahlung und evtl. andere Einkünfte, die Sie im Kalenderjahr bezogen haben, einbezogen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Uhlig, Steuerberaterin
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