Einleitung Trennungsjahr
Fragestellung
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
meine Frau und ich sind seit dem 01.12.2019 getrennt und meine Frau ist auch zwei Wochen später ausgezogen. Nun möchte ich offiziell das Trennungsjahr einleiten, weiß aber nicht, wie ich dies machen muss? Wo muss ich melden, dass ich getrennt bin? Beim Einwohnermeldeamt wurde ich abgewiesen.
Besten Dank für Ihre Mühen.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
bis zum 31.12. müssen Sie es zum Wechsel der Steuerklasse beim Finanzamt melden.
Denn für den Steuerklassenwechsel müssen Sie eine „Erklärung zum dauernden Getrenntleben” abgeben.
Damit wird (und muss) das Finanzamt über den Trennungsstatus informiert. Diese Frist ist einzuhalten, da sonst ein Steuerverfahren drohen kann.
Ansonsten müssen Sie die Trennung gesetzlich nirgends anzeigen; ggfs. verlangen aber einige Arbeitgeber eine Meldung, die dann nachgeholt werden sollte..
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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