Einkommensteuer Mieteinnahmen mit Wohnsitz im Belgien
Beantwortet von Steuerberater Dipl. Betriebswirt Günther Grießhaber
Fragestellung
Guten Tag,
Wir möchten gerne wissen wie die Einkünfte aus Vermietung von einem natürlichen Person mit Wohnsitz in Belgien und Immobiliën hat gekauft in Deutschland, zu versteueren sind.
Gibt es verschiedene Einkünfte kategorien (progressiv) ? Z.b. unter 5.000€ Einkünfte aus Vermieting pro Jahr und +5000€ Einkünfte aus Vermietung pro Jahr. Gibt es auch Freibeträge ?
Gerne einen Vorschlag.
Vielen dank.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl. Betriebswirt Günther Grießhaber
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf Basis Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
DBA
Gemäß Art. 23 des DBA Deutschland-Belgien stellt Belgien die in Deutschland versteuerten Vermietungseinkünfte frei. Ein etwaiger Progressionsvorbehalt nach belgischem Steuerrecht müsste gesondert geprüft werden.
Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland
Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte erzielen.
In Ihrem Fall sind das Einkünfte aus Vermietung einer in Deutschland gelegenen Immobilie. § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG.
Die Besteuerung der Einkünfte beschränkt sich auf die inländischen (im Inland erzielten) Einkünfte, also Ihre Vermietungseinkünfte.
Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 % und steigt zunächst progressiv bis auf 42 %. (Die sog. Reichensteuer mit einem Spitzensteuersatz von 45 % ist für Sie aufgrund des Betrages nicht relevant). Es handelt sich um sogenannte Grenzsteuersätze, das bedeutet die durchschnittliche Steuerbelastung liegt teils erheblich darunter.
Einen Freibetrag gibt es nicht. Zu versteuern sind die Einnahmen abzüglich Werbungskosten. Den Grundfreibetrag erhalten Sie als beschränkt Steuerpflichtiger nicht. Sie ermitteln also Ihre Einkünfte, rechnen den Grundfreibetrag für das jeweilige Jahr hinzu und können mit Steuerrechnern im Internet die Belastung errechnen.
z. B. hier:
http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Einkommensteuer-Vergleichsrechner
Angenommen Ihre Einkünfte liegen bei der beschränkten Steuerpflicht 2016 bei 5.000 EUR dann beträgt die Einkommensteuer EUR 948,00.
Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Immobilie liegt.
Zur weiteren Information und zum Nachlesen füge ich Ihnen das Formular und die Anleitung zur Einkommensteuererklärung zur beschränkten Steuerpflicht sowie das Formular zur Einkommensteuererklärung und zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Anlage V nebst Anleitung bei.
Mit freundlichen Grüßen
G. Grießhaber
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