Einkommenssteuererklärung und Kapitalerträge bei Rückkehr nach DE aus NL
Fragestellung
Ich bin 2019 im Dezember (01.12.2019) aus den Niederlanden nach Deutschland zurückgezogen. Sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland war und bin ich nun als Arbeitnehmer tätig:
11 Monat Vollzeitarbeit in den Niederlanden (Jan-Nov 2019)
1 Monat Vollzeitarbeit in Deutschland (Dez 2019)
Ich hatte während meines Aufenthalts in den Niederlanden keinen Wohnsitz und keine Einnahmen aus Deutschland und würde mich daher als beschränkt Steuerpflichtig bis zu meiner Rückkehr sehen. Im Oktober 2019 und im Dezember 2019 habe ich Aktiengewinne realisiert. Diese Aktiengewinne liefen über ein Brokerage-Konto in den USA, für das ich keine Quellensteuer abtreten musste.
Noch habe ich keine Einkommenssteuererklärung für 2019 abgeschickt und habe die folgenden Fragen:
1. Bin ich verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben?
2. Muss ich für die Aktiengewinne in Deutschland Abgeltungssteuer nachzahlen? Wenn ja, gilt dies nur für die Aktiengewinne aus dem Dezember oder auch aus dem Oktober?
3. Wo sind ausländische Aktiengewinne, für die aufgrund beschränkter Steuerpflicht keine Abgeltungssteuer gezahlt werden muss, in der Anlage Kap anzugeben?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
1. Bin ich verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben?
Grundsätzlich besteht eine Verpflichtung zur Abgabe, wenn Sie ausländische Arbeitnehmereinkünfte über 410 € hatten, auch wenn diese nach einem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sein sollten (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).
2. Muss ich für die Aktiengewinne in Deutschland Abgeltungssteuer nachzahlen? Wenn ja, gilt dies nur für die Aktiengewinne aus dem Dezember oder auch aus dem Oktober?
Die Gewinne sind in dem Zeitraum, in dem Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren, in Deutschland zu besteuern, davor, mangels Ansässigkeit in Deutschland nur, soweit es ggf. um Anteile an Deutschen Gesellschaften geht.
Die Abgrenzung ist relativ kompliziert, deswegen sollten Sie von Ihrer depotführenden Stelle eine Bescheinigung für steuerliche Zwecke anfordern.
3. Wo sind ausländische Aktiengewinne, für die aufgrund beschränkter Steuerpflicht keine Abgeltungssteuer gezahlt werden muss, in der Anlage Kap anzugeben?
Im Abschnitt "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben", Zeilen 15 bis 18 der Anlage KAP.
Insgesamt ist das ein schwieriges Thema, gegebenenfalls empfiehlt es sich, einen niedergelassenen Steuerberater aus Ihrer Umgebung hinzuzuziehen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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