Einkommenssteuererklärung 2018 - Ehepartner lebt im Ausland
Fragestellung
Hallo, ich habe September 2018 geheiratet. Meine Frau ist zum 1.11.2018 in Deutschland bei mir in Berlin gemeldet, hat jedoch bis Ende Januar 2019 in Italien gearbeitet und dort ihre Einkünfte erzielt.
Ich habe zum 1.11. die Steuerklasse 3 beantragt, ab 1.12 wurde dies in meiner Gehaltsabrechnung auch berücksichtigt. Jetzt möchte ich meine Jahressteuererklärung abgeben, weiß aber nicht wie ich mit den Einkünften meiner Frau umgehen soll. Anlage N-AUS ausfüllen? Wie maximiere ich meine Steuererstattung?
Gruß
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Ihre Frau ist ab dem Zeitpunkt, an dem Sie in Deutschland einen Wohnsitz innehat (oder Ihren dauernden Aufenthalt), also vermutlich ab dem 01.11.2018, unbeschränkt steuerpflichtig, damit sind für Sie als Ehepaar die Voraussetzungen für die Ehegattenveranlagung gegeben.
Die ausländischen Einkünfte vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht sind in Italien zu versteuern. In der deutschen Steuererklärung sind diese Einkünfte jedoch anzugeben, da diese dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Hierzu ist die Anlage WA Zeilen 4 bis 7 auszufüllen.
Für die Einkünfte nach Beginn der unbeschränkten Steuerpflicht ist nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zu verfahren. Wenn es sich um Arbeitslohn aus einer in Italien für einen italienischen Arbeitgeber ausgeübten Tätigkeit handelt, ist dieser in Italien zu versteuern, jedoch auch wegen des Progressionsvorbehalts in der Anlage N-AUS zu erklären. Es handelt sich dann um nach Art. 15 i.V.m. Art. 24 DBA Italien 1989 steuerfreie Einkünfte.
Sollte es sich um andere Einkünfte handeln, fragen Sie bitte noch einmal nach,
Die Steuererstattung in dem Jahr der Hochzeit fällt für gewöhnlich höher aus, da das Ehegattensplitting für das gesamte Kalenderjahr genutzt werden kann. Allerdings kann es bei Fällen mit sogenannten Progressionseinkünften (z.B. den italienischen Einkünften der Ehefrau) zu der Besonderheit kommen, dass eine Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger ist. Dies sollte vor Einreichung der Steuerklärung auf jeden Fall geprüft werden (Proberechnung).
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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eine Proberechnung als Daumenwert ist leider nicht möglich. Sie können selbst eine Proberechnung durchführen, wenn Sie eine Software benutzen, z.B. Elster. Dies erfordert aber ggf., dass Sie den Steuerfall dreimal anlegen, einmal gemeinsam und noch einmal jeweils für jeden Ehegatten einzeln.
Für mich als Steuerberater ist der Aufwand für diese Probeberechnung genauso hoch wie für die Erledigung der kompletten Steuererklärung. Falls Sie diese durch mich erledigen lassen wollen, bitte ich um Angaben zur Art und ungefähren Höhe der Einkünfte, dann kann ich Ihnen einen günstigen Preis nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater