Einkommenssteuer Kleinunternehmer
Fragestellung
Guten Tag,
ich bin Rentner und zusätzlich auch Kleinunternehmer. Habe ich bei der Einkommenssteuer aus dem Kleinunternehmen einen Freibetrag für 2016 von 8.652€?
Mein Einkommen 2016:
Rente: 24T€
Kleinunternehmen: 17.490€.
Wie wird der Freibetrag eingerechnet?
*
Wenn ich 17.490€ Gewinn habe muss ich nur die über dem Freibetrag liegende Summe versteuern?
Wenn ja, wie muss ich das in der St.- Erklärung eintragen?
Danke und Gruß
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von StB Fachberater f. Int. StR Patrick Färber
Sehr geehrter Fragesteller,
der Grundfreibetrag von EUR 8.652,00 ist grundsätzlich auf das gesamte zu versteuernde Einkommen (zvE) anzuwenden, also auf die Renten und dem Einkommen aus Selbständigkeit.
Ich gehe davon aus, dass Sie mit "Einkommen Kleinunternehmer EUR 17.490,00" den GEWINN meinen, also Einnahmen minus Ausgaben.
(Nebenbemerkung: Ihre Einnahmen = Umsatz müssten dann höher als EUR 17.500,00 sein (außer Sie machen steuerfreie Umsätze) und die Kleinunternehmerregelung würde nicht greifen, was aber hier nicht weiter thematisiert wird, da es nur die USt betrifft)
Es wird grob überschlägig wie folgt gerechnet:
- gesetzliche Bruttorente TEUR 21: zu versteuern sind EUR 14.280,00 (68%, Kohorte 2014).
- Betriebsrenten: ohne weitere Info nicht zu beurteilen, hier einfach als "worst case" angenommen, dass ggf. voll besteuert, wenn früher steuerlich gefördert: EUR 3.000
- Gewinn aus Selbständigkeit: 17.490,00
Summe der Einkünfte wären dann: EUR 34.770,00.
Die Überleitung auf das "zvE" lässt sich nicht pauschal ohne Angaben machen, daher kann ich hier nicht weiterrechnen. Aber mal rein fiktiv angenommen, durch Altersentlastungsbetrag, Krankenversicherung etc. kämen Sie auf ein "zvE" von z.B. EUR 25.000,00, dann gilt:
Sie versteuern dann "die Differenz" ab dem Grundfreibetrag. Der GFB ist in den Tarif eingearbeitet, d.h. in der Einkommensteuertabelle wird die Est/Soli auf ein zvE von EUR 25.000,00 abgelesen, in meinem Beispiel wären das EUR 3.957,00 (ohne Soli). In dieser Einkommensteuerzahlung ist der Grundfreibetrag berücksichtigt.
Den Gewinn aus der Selbständigkeit müssen in der Anlage G (für gewerblich) oder S (für freiberuflich) eintragen. Zusätzlich kann es sein, dass Sie aufgefordert werden, die Anlage EÜR auszufüllen (alle Einnahmen und Ausgaben einzeln). Das Ergebnis/Gewinn aus Anlage EÜR müssen Sie in die Anlage G oder S eintragen.
Sie können es aber auch darauf ankommen lassen und nur eine excel-basierte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben dem Finanzamt einreichen. Vielleicht wird dann keine Anlage EÜR zusätzlich angefordert und Sie erfassen den Gewinn nur in Anlage S oder G (ohne EÜR).
Ich hoffe, ich konnte Sie orientieren! Falls Sie Schwierigkeiten mit den Formularen haben, empfehle ich Ihnen, für das "erste Mal" einen StB vor Ort aufzusuchen!
MfG
StB P. Färber
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Fragen sehr gut ausgearbeitet und verständlich beantwortet!
Besten Dank
um eine etwas genauere Antwort geben zu können, bräuchte ich noch die Info, ob es sich bei der Rente um eine gesetzliche Rente handelt oder nicht und wenn ja, wie hoch der steuerfreie Teil der Rente ist -oder anders gefragt: In welchem Jahr sind Sie in Rente gegangen?
Vielen Dank!
ja es handelt sich im Wesentlichen um eine gesetzliche Rente.
Ein weiterer Teil sind 2 Betriebsrenten von ca. 2 x 1.500€/a.
Ich bin 07.2014 in Rente gegangen.
Besten Dank und Grüße
Ich gehe dann von einer gesetzlichen Rente von rd. TEUR 21 aus...(TEUR 24 - TEUR 3)