Einkommen bei Grundsicherung durch selbständige Tätigkeit
Fragestellung
Hallo, ich habe folgende Frage zum Sozialrecht. Der Paragraph ist wahrscheinlich SGB XII $82 (4) und (5), aber da kann ich die Antwort nicht eindeutig entnehmen. Ich bekomme Grundsicherung und Rente (wegen Erwerbsminderung). Nun plane ich ein Gewerbe (zunächst in Teilzeit) anzumelden und es wäre wichtig zu wissen, ob es eine Hinzuverdienstgrenze(wie z.b. 400 Euro ?) gibt. Was wäre wenn ich einen Monat 600 Euro Gewinn machen würde? Fällt die Grundsicherung dann weg? Würde mir dann automatisch ALG2 zustehen? Oder wird der Gewinn weiterhin einfach von der Grundsicherung abgezogen bis ich meinen kompletten Lebensunterhalt selbst verdienen könnte? Würde mich sehr über eine Antwort freuen, da es mir für weitere Planungen sehr weiterhelfen würde. Danke und freundliche Grüße
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Antwort von Rechtsanwalt Raphael Fork
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre rechtliche Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Frage 1:"... ob es eine Hinzuverdienstgrenze(wie z.b. 400 Euro ?) gibt.
Ja, die gibt es und zwar in zweierlei Hinsicht.
1.)
Da Sie nach Ihrer Schilderung u.a. Grundsicherung beziehen richtet sich eine Einkommensanrechnung nach §§ 43 , 82 ff. SGB XII. Um Ungleichbehandlungen zwischen Einkommensanrechnungen nach dem SGB II und dem SGB XII zu vermeiden, dürfte generell ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 100,00€ anzuerkennen sein. Darüber hinaus sind Einzelfälle nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Insofern wäre es ratsam, sich von dem für Sie zuständigen Sozialamt eine Art Musterberechnung für eine mögliche Einkommensanrechnung über die 100 € hinaus erstellen zu lassen. Im Bereich ALG II gibt es eine prozentuale Anrechnung je nach Höhe des Verdienstes. Übersichtlich dargestellt finden Sie das Ganze z.B. unter folgendem Link:
http://bit.ly/2FCWwRW
Für das SGB XII ist dies hingegen einzelfallabhängig, man wird aber mit guten Argumenten sicher auch für eine Anlehnung an die Berechnung nach dem SGB II plädieren können.
Und da Sie daneben noch eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen richtet sich diesbezüglich eine Anrechnung nach § 96 a I c SGB VI. Zur weiteren Vertiefung empfehle ich Ihnen die Lektüre der zu diesem Themenkreis verfassten Informationsbroschüre der Deutschen Rentenversicherung, die Sie unter folgendem Link als PDF-Datei anschauen können und dort auch die für Sie maßgebliche Jahresfreigrenze ersehen können:
http://bit.ly/2pgkx79
Frage 2:" Was wäre wenn ich einen Monat 600 Euro Gewinn machen würde? Fällt die Grundsicherung dann weg? Würde mir dann automatisch ALG2 zustehen? "
Zunächst einmal würde sich durch anrechenbares Einkommen Ihr Anspruch auf Grundsicherung entsprechend vermindern. Erzielen Sie insgesamt ein Ihren Grundsicherungsbedarf übersteigendes anrechenbares Einkommen, so würde Ihre Grundsicherung dadurch in der Tat wegfallen. Alg II dürfte Ihnen nur dann zustehen, wenn Sie eben nicht erwerbsgemindert und damit anspruchsberechtigt für den Bezug von Grundsicherung wären. Allerdings gilt auch im Rahmen von ALG II, dass Ihr Anspruch wegfällt sobald Sie den monatlichen Bedarf durch anrechenbares Einkommen selbst decken können.
Frage 3:" Oder wird der Gewinn weiterhin einfach von der Grundsicherung abgezogen bis ich meinen kompletten Lebensunterhalt selbst verdienen könnte? "
Die Besonderheit ist bei selbständigen auch, dass sich das Einkommen generell erst nach dem Steuerbescheid errechnen lässt, da es Schwankungen unterworfen ist.
All das Einkommen was Ihren monatlichen Freibetrag übersteigt, wird Ihnen nach dem SGB XII auf Ihren Leistungsbedarf angerechnet.Erzielen Sie mehr Einkommen als Sie Bedarf haben, lässt dies Ihren Anspruch auf 0 sinken. Bleibt Ihr Einkommen unter dem monatlichen Bedarf, haben Sie noch Anspruch auf die Differenz beider Summen.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
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