Eingetragene Wort-Bildmarke
Fragestellung
Guten Tag, ich würde gern "forever living rich" als Wortmarke beim Patentamt München bzw. Europäischen Patentamt eintragen lassen. Das wird als solches aber nicht gehen, während McDonalds mit seinem "Ich liebe es" geschafft hat. Man kann "forever living rich" aber eintragen lassen, wenn es eine Wort-Bildmarke ist. Daher meine Frage: Wenn ich diese drei Wörter mit einer x-beliebigen Schriftart (z. B. aus Wort) schreiben würde, würde das zur Eintragung führen, oder muss es ein "neue" Schriftart sein. Oder muss es in jedem Fall eine Art Logo enthalten? Schön wäre es, wenn Sie mir sagen können, wie ich diese drei Wörter "schreiben" muss, damit ich eine realistische Chance auf Eintragung habe. Vielen Dank.
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Antwort von Rechtsanwalt Alexander Dietrich
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst ist es korrekt, dass die Chancen für die Eintragung einer Wortmarke sehr gering sind. Das DPMA ist auch in den letzten zwei Jahren deutlich strenger geworden, was die Eintragung von englischen Phrasen anbelangt. Beim europäischen Markenamt sind die Chancen etwas besser, aber auch nicht gut.
Bei einer Wort-/Bildmarke bestehen gute Chancen, dies aber auch nur bei entsprechender grafischer Gestaltung. Sämtliche Standard-Schriftarten wie Arial, Times New Roman etc. werden nicht akzeptiert, denn damit würde man sich quasi eine Wortmarke erschummeln. Die Schriftart muss entweder eine Eigenkreation oder sehr exotisch sein. Je ähnlicher die Schriftart einer Standardschrift sieht, desto geringer sind die Chancen. Die größten Chancen hat man mit zusätzlichen grafischen Elementen, also in Form eines Logos und farbigen Elementen. Ihnen muss dann aber auch bewusst sein, dass der Schutzbereich entsprechend kleiner ist. Sie könnten kaum jemanden untersagen den Slogan „forever living rich“ in Textform zu verwenden, sondern nur dann wenn sich auch die optische Gestaltung ähnelt.
Viele Grüße
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
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