eingeschränktes Besuchsrecht bei der Mutter
Fragestellung
Mein Bruder hat den Bauernhof meiner Eltern geerbt, meine Mutter hat ein lebenslanges Wohnrecht. Jetzt hat mir mein Bruder verboten sie zu oft zu besuchen, ich darf höchstens alle 8 Wochen zu Besuch kommen. (Aussage: wir haben kein Hotel wo jeder kommen und gehen kann)
Ich wohne 200km entfernt und bleibe bei meinen Besuchen immer 3 Tage im Haus der Mutter,
das neben dem Haus meines Bruders steht, ich belästige meinen Bruder und seine Familie also nicht. Aber ich muß auf der privaten Zufahrt zum Haus fahren und benutze auch den Hausvorplatz zum parken. Darf ich das weiterhin?
Darf meine Mutter selbst bestimmen wen sie in ihren zugestandenen Räumen aufnimmt?
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Antwort von Rechtsanwalt Danjel-Philippe Newerla
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne möchte ich Ihre Fragen wie folgt beantworten:
1. Aber ich muß auf der privaten Zufahrt zum Haus fahren und benutze auch den Hausvorplatz zum parken. Darf ich das weiterhin?
Die private Zufahrt zum Haus dürfen Sie im Wege eines sog. Notwegerechts nutzen, sofern es keine andere Zuwegung dorthin gibt.
Auf dem Hausvorplatz dürfen Sie dann parken, wenn auch Ihrer Mutter im Rahmen des Wohnrechts dort parken dürfte.
Dieses ist naheliegend, kann ich aber anhand Ihrer Schilderung leider nicht abschliessend beurteilen.
2. Darf meine Mutter selbst bestimmen wen sie in ihren zugestandenen Räumen aufnimmt?
Ja, da Ihre Mutter lebenslanges Wohnrecht hat, darf Ihre Mutter selber bestimmen, wen sie als Besuch aufnimmt und wie lange.
So hat z.B: auch das LG Coburg in einem vergleichbaren Fall entschieden (Landgericht Coburg Az: 32 5 3/09).
Ich hoffe Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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