Eigennutzung Sperrfrist Hauskauf
Fragestellung
Ich möchte ein Einfamilienhaus kaufen. In dem wohnen seit 8 Jahren und 5 Monaten Mieter. Sie wollten mir drohen und haben gesagt wenn ich das Haus erwebe könnten sie eine Sperrfrist von 3Jahre beantragen. Ich wollte mich nur rechtlich absichern und fragen ob das stimmt, oder kann ich auf Eigennutzung kündigen. Somit müssten sie raus nach der gesetzlichen Kündigungsfrist???
Wo finde ich rechtliche Auszüge??
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend beantworte:
1. In der Tat gibt es eine Sperrfrist für eine Kündigung eines Mietvertrages einer Eigentumswohnung. Diese ist in § 577a BGB geregelt und beträgt drei Jahre. Jedes Bundesland ist dabei berechtigt durch eine Verordnung diese Sperrfrist auf bis zu 10 Jahre zu verlängern.
2. Der Anwendungsbereich des § 577 a BGB betrifft Mehrfamilienhäuser, die nach Abschluss des Mietvertrages in Wohnungseigentum umgewandelt wurden. Hierbei soll verhindert werden, dass alleine durch die Aufteilung in Wohnungseigentum, die Mietwohnung zu einem Spekuationsobjekt wird.
3. Wenn Sie ein Einfamilienhaus erwerben, welches nicht aus Wohnungseigentum besteht, greift die Regelung zur Sperrfrist hier nicht. § 577a BGB findet ebensowenig Anwendung, wie ein Vorkaufsrecht nach § 577 BGB.
4. Folglich müssen Sie bei einer Eigenbedarfskündigung die Kündigungsfrist von hier neun Monaten nach § 573c BGB beachten, da das Mietvertrag bereits seit über acht Jahren besteht.
5. Im Ergebnis müssen Sie daher keine Sperrfrist fürchten, wenn Sie ein Einfamilienhaus erwerben, sonder die Kündigungsfrist nach § 573c BGB beachten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
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