Eigenbedarf anmelden
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schröter,
ich besitze zwei Eigentumswohnungen in München. In der Großen wohne ich, die Kleine ist vermietet. Ich möchte nun Eigenbedarf für die kleine Wohnung anmelden, habe aber gelesen, dass es vielleicht Schwierigkeiten geben könnte, weil ich ja zwei Wohnungen besitze.
Frage: Bieten die folgenden Gründe eine rechtliche Grundlage, um Eigenbedarf anzumelden?
Die Gründe sind:
a) dass ich mich in meiner Wohnung nicht mehr wohlfühle. Kürzlich hat die WEG meinen Garten (Sondereigentum) abgeholzt, sodass meine 10 Jahre lang grüne Wohnung nun von allen Seiten (Straße) voll einzusehen ist. Psychisch setzt mir das sehr zu - und deshalb möchte ich unbedingt ausziehen!
b) ich habe mir zusammen mit meinem Partner (der nicht mit mir zusammenwohnt) ein (Ferien-)Haus gekauft, ca. 150 km von München entfernt. Als dauerhafter Wohnsitz kommt es aus beruflichen Gründen derzeit nicht in Frage. Da ich dennoch in Zukunft häufiger dort zu sein werde (und dort auch im Home Office arbeite), brauche ich nur noch eine kleine Wohnung in München.
c) finanziell wäre es eine Entlastung, wenn ich die große Wohnung vermieten und in die kleine ziehen könnte, zumal die Kosten für die Renovierung des Hauses wesentlich höher sind als geplant. Ob ich eine finanzielle Notwendigkeit hieb- und stichfest nachweisen könnte, weiß ich allerdings nicht.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend auf Grundlage Ihrer Angaben beantworte.
1. Der c dargestellte Sachverhalt rechtfertigt bereits eine Eigenbedarfskündigung. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Beschluss vom 16.4.1993, 1 BvR 1098 / 91, WM 1993 S. 231) kann eine kleinere Wohnung gekündigt werden, um durch die Vermietung der größeren Wohnung eine finanzielle Entlastung herbeizuführen. Maßgebend ist eine wirtschaftliche Entlastung.
2. Gleichermaßen wurde entschieden, dass eine Eigenbedarfskündigung möglich ist, wenn der Eigentümer zur Einsparung von Aufwendung aus seiner teureren Mietwohnung in die eigen Eigentumswohnung ziehen will. (LG Frankfurt / Main, Urteil
vom 23.1.1990, 2 / 11 S 389 / 89, WM 1990 S. 347; LG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.1989, 21 S 32 / 89, WM 1989 S. 387).
3. Insoweit sollten Sie bei der Angabe der Kündigungsgründe sich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse konzentrieren.
Die von Ihnen angeführten Punkte a und b sollten Sie in der Kündigung an den Mieter rein vorsorglich ebenfalls anführen, um im Falle einer streitigen Auseinandersetzung auch diese geltend machen zu können.
4. Auch können Sie die größere Wohnung dem Mieter zur Anmietung anbieten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und Ihnen weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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