Eheähnliche Lebensgemeinschaft mit 2 nicht leiblichen Kindern
Beantwortet von Steuerberater Dipl. Betriebswirt Günther Grießhaber
Fragestellung
Ich lebe mit meiner Partnerin und deren beiden Kindern in einem gemeinsamen Haushalt zur Miete.
Den Mietvertrag haben wir beide unterschrieben.
Ist möglich Kinderfreibeträge eintragen zu lassen oder die Unterhaltskosten (Verpflegung, Kinder, Miete, Krankenversicherung, etc.) steuerlich geltend zu machen. Wir sind nicht verheiratet.
Meine Partnerin arbeitet nicht und erhält außer Kindergeld keine weiteren Sozialleistungen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl. Betriebswirt Günther Grießhaber
Sehr geehrte(r) Ratsuchender(r),
vielen Dank für Ihren Auftrag, den ich auf Basis Ihrer Angaben wie folgt beantworten kann:
Den Kinderfreibetrag erhält nur die Partnerin für leibliche Kinder. Im Falle von steuerpflichtigem Einkommen erfolgte eine Prüfung, ob der Kinderfreibetrag oder Kindergeld günstiger ist. Letzteres dürfte bei Ihrer Partnerin der Fall sein.
Eventuell können Sie Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Höchstbeträge des § 33a Abs. 1 EStG geltend machen.
Grundsätzlich ist eine gesetzliche Unterhaltspflicht Vorraussetzung, es können aber auch Lebensgefährten gleichgestellt werden:
- die im Inland in Haushaltsgemeinschaft mit dem Steuerpflichtigen leben und
- denen wegen der Aufnahme in den Haushalt und dem damit in Zusammenhang gewährten Unterhalt (in Form von Unterkunft und Verpflegung) öffentliche inländische Mittel gekürzt oder gestrichen wurden.
Ebenso interessant ist ein Urteil: BFH v. 09.03.2017 - VI R 16/16 BStBl 2017 II S. 890
Danach reicht es aus, wenn die unterhaltene Person keinen Anspruch auf Sozialleistungen wegen des Unterhalts hat.
Bitte beachten Sie, dass immer die Umstände des Einzelfalls im jeweiligen Besteuerungszeitaum (Kalenderjahr) relevant sind und diese nicht pauschal beurteilt werden können. Deswegen kann ich im Rahmen dieser Ersteinschätzung auch nur pauschale Hinweise geben.
Mit freundlichen Grüßen
G. Grießhaber
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vielen Dank für Ihren Rat! Inwieweit kann man eine gleichgestellte Lebensgemeinschaft beim Finanzamt nachweisen? Welche Informationen benötige ich hierfür?
Viele Grüße
Ich würde zunächst die Daten (Name, Anschrift, Aufstellung der Leistungen nebst Beträgen) angeben.
Sie können auch Meldebestätigung und Mietvertrag mit vorlegen.
Umso nachvollziehbarer die Angaben sind, desto weniger Rückfragen gibt es. Transparenz hilft in solchen Fällen.
Mit freundlichen Grüßen
G. Grießhaber