ebay PayPal
Beantwortet
Fragestellung
Ich habe im März bei ebay einen Artikel im Wert von 33,15 € ersteigert. Üblicherweise klicke ich dann „Kontodaten anzeigen“ an und alles nimmt den gewohnten Gang. Dieses Mal muss etwas anderes da gestanden haben, denn ich bekam „Artikel bezahlt“ angezeigt.
Höchst verwundert, da ich kein PayPal-Konto o.ä. besitze und auch keine weiteren Angaben gemacht habe, checkte ich mein Bankkonto. Dort war nichts von PayPal zu sehen und so schrieb ich die Verkäuferin an. Ich fragte nach ihren Bankdaten und erzählte von der ominösen angeblichen Bezahlung via PayPal.
Sie schickte ihre Kontodaten und ich habe den Betrag überwiesen. Als ich am nächsten Tag erneut mein Bankkonto checkte, war der o.g. Betrag zweimal abgebucht worden. Auf Nachfrage bei der Bank, bekam ich die Auskunft, dass ich eine Überweisung nicht zurücknehmen könne, den Lastschriftauftrag von PayPal aber stornieren kann. Gesagt, getan.
Von Ende März bis Mitte Mai bekam ich E-Mails von PayPal, dass ich mich in mein Konto einloggen soll (welches ich nicht besitze) und Handlungsbedarf besteht.
Anfang Juni bekam ich eine Vorab-Mail und einen Brief von einer Anwaltskanzlei mit der Forderung von 120,31€. Ich erlangte telefonisch eine Fristverlängerung und schrieb zeitgleich einen(m.E.) klärenden Brief mit Bankkontoauszug der doppelten Zahlung. Ich erbat die Ausbuchung und setzte eine 3-wöchige Frist.
5 Wochen nach Fristende bekam ich erneut ein Anwaltsschreiben. Hier wurde erstmals kurz benannt, dass es Gastzahlungen via PayPal ohne PayPal-Konto gibt. Des Weiteren wurden viele unverständliche Gesetzestexte erwähnt.
Meine Bitte über einen Nachweis, wann ich ein PayPal-Konto eröffnet habe und die Bitte sich selbst mit der Verkäuferin in Verbindung zu setzen wurde nicht beantwortet oder kommentiert. 2 Monate später fand ich einen „Fristablauf Vergleich“ in meinem elektronischen Postfach. Hierin wurde ich rüde zur Überweisung von 63€ aufgefordert, ohne je ein Vergleichsangebot bekommen zu haben.
Auf meinen Antwortbrief mit Bitte um Kontonachweis und postalische Zustellung eines Vergleichsangebotes wurde mit dem Ergebnis reagiert: Ich habe kein Konto, da es nur eine Gastzahlung war und ich soll die 63€ bis zum 03.12.2015 bezahlen.
Die Nachfrage bei der Verkäuferin, die ich ja sofort über die Probleme informiert hatte, ergab, dass sie keinerlei Benachrichtigungen von PayPal bekommen hat. „Sie wüsste nicht warum das so ist und würde versuchen es abzustellen.“ Stand Juni. Zwei weitere Mails von mir blieben unbeantwortet.
1. Ist es richtig, dass ebay E-Mailadressen, Postadressen und sogar Bankkontodaten ohne meine Zustimmung an PayPal weitergibt? Mein ebay-Benutzerkonto ist außerdem mit dem PayPal-Konto meines Bruders verknüpft, darüber wurde der Verkauf aber nicht abgewickelt.
2. Habe ich noch eine Chance aus dieser seltsamen Angelegenheit schadlos herauszukommen oder bezahle ich den Fristbetrag und sehe es als Lehrgeld?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Frage will ich wie folgt beantworten:
Tatsächlich gibt es bei PayPal die Möglichkeit über ein sog. Gastkonto zu zahlen. Hierzu müssten Sie aber bei der Bezahlung über PayPal ein Konto angegeben haben damit die dort abbuchen konnten. Dann wären Sie quasi einen Vertrag mit PayPal eingegangen.
Wenn Sie das nicht machen mussten oder nicht gemacht haben hat PayPal auch kein Recht an Ihr Geld zu wollen, denn den Vertrag den es zu bezahlen galt haben Sie nicht mit PayPal abgeschlossen, sondern mit der Verkäuferin. PayPal ist nur eine Möglichkeit der Bezahlung und wenn die Ware bezahlt ist, dann ist sie bezahlt ganz gleich ob über PayPal oder per Überweisung, Kreditkarte oder Abbuchung. Anspruch auf die Summe hat nur die Verkäuferin und zwar nur einmal. Hat die Ihr Geld bekommen ist der Fall gegessen.
Wahrscheinlich müssen Sie aber einen Anwalt beauftragen, der das der KSP noch einmal deutlich erklärt, denn ansonsten werden die Sie mit unzähligen weiteren Schreiben bombardieren und irgendwann klagen.
Einfacher wäre es gewesen, wenn die Verkäuferin PayPal gesagt hätte, dass sie schon Geld erhalten hat. Denn die hat ein PayPal-Konto und kann das entsprechend klären oder hätte das klären können. Dafür ist es jetzt zu spät.
Ob Sie im recht sind, lässt sich erst sagen, wenn feststeht, was Sie gemacht haben bzw. welchen Daten Sie an PayPal freigegeben haben. Haben Sie das nicht getan, dann sind Sie im recht. Haben Sie PayPal Daten über sich und Ihre Bankverbindung angegeben, dann wären die im Recht. Aber dies müsste PayPal Ihnen mitteilen.
Macht PayPal aber nicht, oder aber erst wenn Sie bei denen ein echtes Konto einrichten und dann haben die auf jeden Fall Ihre Bankverbindung und buchen einfach ab, und dann müssten Sie sich das Geld von der Verkäuferin wiederholen.
So will PayPal die Gastkunden dazu zwingen ein echtes Konto einzurichten.
Sie werden leider jemanden beauftragen müssen, der da auf den Putz haut oder aber auf die Klage warten und dann jemanden beauftragen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über meine E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
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Ich habe wirklcih nichts anderes gemacht oder eingegeben, nur diesen einen fatalen Klick bei ebay. Ich hätte nicht gedacht, dass sowas möglich ist. Hätte ja auch eins meiner Kinder draufklicken könne, weil ich kurz vom Rechner wegmusste, oder so.
Bei PP selbst hatte ich nie ein Konto, obwohl das in den Briefen immer so klang. wenn ich mich mit meiner Mail-Adresse und Passwort vergessen anmelden wollte, kam immer: "existiert nicht".
Warum die Verkäuferin das nicht mit PayPal geklärt hat, verstehe ich auch nicht. Jemand mit über 1000 positiven Bewertungen hat es scheinbar nötig 30 Euro einzustreichen und dumm zu tun.
Aber ich kann ja nicht wissen, ob sie von PP Geld bekommen hat o.ä. Da habe ich keinen Zugriff drauf.
lg die Ratsuchende :-)
Ich danke Ihnen für Ihr Mühen und wünsche eine besinnliche Adventszeit. Herzliche Grüße B. Wolf