ebay Auktion: Falsche Kontodaten hinterlegt
Beantwortet
Fragestellung
Hallo Herr Gerth,
ich habe auf eBay eine Auktion gewonnen (Wert: 1400 €). In der Kaufabwicklung waren Kontodaten angegeben, auf die ich den Betrag überwiesen habe.
Der Verkäufer hat mich nach 2 Tagen darauf hingewiesen, dass der Betrag bei ihm noch nicht eingegangen sei. Ich habe ihm daraufhin einen Überweisungsbeleg per E-Mail geschickt. Der (gewerbliche) Verkäufer sagt, dass es sich dabei nicht um seine Kontodaten handelt und sein Konto offenbar gehackt wurde. Der Verkäufer hat mir ebenfalls mitgeteilt, dass er den Fall bei der Polizei gemeldet hat.
Die Überweisung kann ich bei meiner Bank leider nicht mehr zurückholen.
Können Sie mir sagen, wie ich a) an den ersteigerten Artikel oder b) an den überwiesenen Betrag komme? Welche Schritte sind hierfür notwendig?
Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage, die ich auf der Basis Ihre Angaben beantworten werde.
Zunächst sollten Sie sämtlichen Schriftverkehr ausdrucken, damit nicht der Verkäufer oder eBay etwas löschen kann. Dann nehmen Sie Kontakt mit eBay auf, am besten telefonisch und schildern den Fall und bitten um Übermittlung sämtlicher Daten. Wenn eBay unkooperative ist, helfe ich Ihnen gerne. Und dann bleibt Ihnen nur eine Strafanzeige gegen den Verkäufer und gegen Unbekannt.
Denn Sie wissen nicht ob der Verkäufer lügt oder nicht.
Und wenn die Starfanzeige läuft bzw. das Strafverfahren nehmen Sie über einen Anwalt Akteneinsicht und gegen dann zivilrechtlich gegen denjenigen vor, der den Betrug begangen hat.
Mit den Bankdaten wird die Polizei den Betrüger aufspüren.
Gerne helfe ich Ihnen bei allen Schritten.
Wenn der Betrüger das im großen Rahmen getan hat, kann es aber sein, dass bei dem nichts zu holen sein wird, deshalb gilt es sehr schnell zu handeln.
Gerne sehe ich mir auch die Auktion und dergleichen an.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, gerne auch die Erstellung des Vertrages, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Sie haben eine Frage im Bereich IT Recht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
haben Sie vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde die genannten Schritte einleiten.
Folgende Rückfragen:
1) Habe ich einen Anspruch aus dem Kaufvertrag, dass ich die Ware oder das Geld vom Verkäufer erhalte? Oder erfolgt dieser Schritt erst nachdem der Betrüger gefasst wurde und nachdem bei ihm finanzielle Mittel gepfändet wurden?
2) Wie bewerten Sie die Möglichkeit, den Verkäufer vor dem Einleiten der Strafanzeige zu kontaktieren, um eine schnellere Einigung zu erreichen?
3) Spricht etwas dagegen, den Verkäufer von den nächsten Schritten in Kenntnis zu setzen?
Danke für das Angebot, dass sie die weitere Betreuung des Falls übernehmen. Ich werde nach den nächsten Schritte falls notwendig auf Ihnen zurückkommen.
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße!
F. C.
zu Ihrer Nachfrage 1) Einen Anspruch gegen den Verkäufer haben Sie dann, wenn er verkauft hat und das Geld erhalten hat bzw. seine Daten nicht gesichert waren und er sich das Verhalten des Betrügers zurechnen lassen muss.
Zu Ihrer Nachfrage 2): Wenn der Verkäufer in der Sache mit drinsteckt oder aber bisher durch Untätigkeit die Aufklärung verhindert hat, dann sollten Sie ihn informieren was Ihre nächsten Schritte sind, so dass er anfängt mitzuarbeiten oder aber gar die Sache liefert.
Zu Ihrer Nachfrage 3) Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Aber wie gesagt Sie sollten nicht zu lange warten. Und auch noch mal bei Ihrer Bank vorstellig werden, denn auch die kann das Geld noch zurückholen wenn sie Ihnen helfen will.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz