Ebay: ab wann gewerblich?
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Koch,
Ich bin seit Nov.2006 Mitglied auf der Plattform Ebay.Als alleinerziehende Mutter kann ich Wünsche preiswerter erfüllen.Ich kaufe dort viel und alles was nicht passt und gefällt ,wird auch wieder verkauft.Hauptsächlich handelt es sich hierbei um gebrauchte Bekleidung.Ich verkaufe ca 5-20 Artikel im Monat.Ich habe einen Artikel über Abmahnungen wegen gewerblichen Verkaufs gelesen und bin jetzt etwas verunsichert.
Hier noch einige Angaben:
-Mitglied seit Nov.2006
-Bewertungspunkzahl:2522(mehr durch Käufe)
-Transaktionen insgesammt:1001
-vom 1.Mai 2013 -April 2014:141 Transaktionen
-ca 5-20 Verkäufe im Monat (hauptsächlich gebrauchte Bekleidung,ab und zu Bücher,früher auch Spielzeug)
Kann ich auch abgemahnt werden?Ist es besser meinen Ebayaccount zu löschen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit frdl Grüssen S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrte Fragestellerin,
es ist rechtlich, wann ein Verkäufer gewerblich handelt. Hierzu muss sich immer der Einzelfall angeschaut werden.
Jedenfalls liegt dann ein gewerbliches Handeln vor, wenn der Verkäufer planmäßig und dauerhaft Waren und/oder Leistungen gegen Entgelt anbietet.
Gleichgültig ist, dass Sie nur nebenbei Einkommen über eBay erzielen und sich ansonsten im Wesentlichen um die Erziehung Ihrer Kinder kümmern.
Sie haben mir mehrere Anhaltspunkte zukommen lassen, um eine Zuordnung vorzunehmen.
Ein Einkauf für den privaten Gebrauch ist jedenfalls kein gewerblicher Handel. Auch nicht, wenn Sie gelegentlich etwas von Ihren Sachen verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen.
Alles, was Sie einkaufen, haben Sie ursprünglich für den Eigengebrauch gekauft. Sie verkaufen nur weiter, was Ihnen nicht passt oder nicht mehr gefällt. Sie verkaufen nur rd. 5 - 20 Artikel im Monat und erkennbar alles gebrauchte Dinge, die Sie selbst für sich und Ihre Familie gekauft hatten.
Ich halte Ihre Aktivität noch für einen privaten Handel und nicht um ein gewerbliches Anbieten. Sie sind bereits seit 2006 dabei, haben aber nur rd. 1000 Transaktionen, wobei das meiste von Einkäufen herrührt.
Das heißt nicht, dass Sie nicht dennoch abgemahnt werden könnten. Die Frage ist dann vielmehr, ob die Abmahnung juristisch haltbar ist, wovon ich nicht ausgehe.
Sollten Sie abgemahnt werden, sollten Sie sich jedenfalls mit der Abmahnung an einen Anwalt wenden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. iur. Nicole Koch, LL.M.
Rechtsanwältin & Mediatorin
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vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.Ich bin jetzt sehr erleichtert.Anmerken möchte ich nur,das die Transaktionen von 1001 sich nur auf meine Verkäufe beziehen.Die Bewertungspunktezahl von 2522 bezieht sich auch auf Käufe.Aber ich hoffe das ändert nichts an Ihrer Bewertung?
Mit freundlichen Grüßen
S.
nein, das verändert meine Einschätzung nicht.
Aber wie gesagt, eine Abmahnung kann dennoch erfolgen. Die Frage ist dann eben, ob diese rechtlich durchgreift. In jedem Falle sollten Sie sich im Falle einer Abmahnung anwaltliche Hilfe suchen. Auf keinen Fall sollten Sie eine Abmahnung ignorieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. iur. N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin