Drohende Anklage wegen Urkundenfälschung (Arztrezept)
Fragestellung
Ich bin 54 Jahre (m) und bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Seit 2009 nehme ich ein Medikament (Bromazanil) welches abhängig machen kann (wird bei Nervosität und Schlafstörungen genommen). So Mitte bis Ende 2016 wollte ich das Rezept wieder mal holen, da hat mir die Sprechstundenhilfe mitgeteilt, dass ich beim Doktor einen Termin vereinbaren kann. Das muss ich so alle 2 Jahre immer wieder mal machen. Da meine Frau auch ab und zu dieses Medikament nimmt, hat Sie daraufhin auf Privatrezept dieses Medikament bei Ihrem Arzt geholt . Als das dann auch zu Ende war und ich zu bequem war, zu meinem Arzt zu fahren und ihn zu überzeugen, mir das Medikament weiterhin zu verschreiben habe ich bei dem Privatrezept meiner Frau das Datum gefälscht und mir das Medikament geholt. Beim 2. oder 3. Mal wurde ich erwischt.
Soweit so gut. Ich wollte eigentlich nicht zum Anwalt gehen , aber Anfang letzter Woche kamen 4 Polizisten und haben mein Haus durchsucht .Beschlagnahmt haben Sie meinen Laptop (hier war das gescannte Rezept gespeichert) und noch ein paar von den Tabletten. Ich bin daraufhin zum Anwalt, der hat mir angeboten zu versuchen, mit dem Staatsanwalt einzuwirken, dass auf eine Anklage verzichtet wird. Verlagen würde er dafür 2.000 € und bei Erfolg zusätzlich 500 € (wobei noch nicht eíndeutig definiert wurde, was ein Erfolg wäre).
Da die Aussagen des Anwalts ziemlich schwammig waren und gefühlsmäßig sehr von Eigeninteresse geprägt waren würde jetzt gerne folgendes wissen:
1) Welche Vorteile und Nachteile hätte ich denn, wenn ich den Anwalt beauftragen würde ? Ich weiß zwar, dass es keinen Registereintrag geben würde, wenn es keine Anklage gibt aber würde mich das nicht viel teurer kommen als eine Gerichtsverfahren ohne Anwalt ?
2) Mit wieviel Tagessätzen müsste ich bei einer Gerichtsverhandlung denn rechnen (von…bis) ?
3) Leider habe ich bei der Vernehmung auf Anfrage auch mein Gehalt preisgegeben. Das ist aber tendenziell zu hoch angegeben, da eine Erfolgsbeteiligung enthalten war, die dieses Jahr wohl eher nicht anfällt. Da dies die Tagessätze beeinflusst, kann ich hier noch einwirken und wie.
4) Wie bekomme ich den beschlagnahmten Laptop wieder, hier wird die Polizei nichts finden außer das gescannte Rezept.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
ein Anwalt bekommt die Akteneinsicht und kann damit zunächst feststellen, was genau vorgeworfen wird und welche Beweise es gibt. Danach kann dann eine Einlassung gefertigt werden, die möglicherweise zur Verfahrenseinstellung führen kann.
Aber ansonsten besteht die Möglichkeit, dass ohne Hauptverhandlung vielleicht im Strafbefehlsverfahren entschieden wird.
Da Sie aber offenbar schon Angaben gemacht habenb, kann es schwer werden, hier noch eine Einstellung zu erzielen; zumindest das Strafmaß könnte aber (auch beim Strafbefehlsverfahren) wohl noch gemildert werden.
Die Tagessätze werden sich zwischen 30-90 Tagessätze bewegen, wobei es aber auch wieder auf den Akteninhalt ankommen wird, so dass Sie dieses bitte nur als reine Grobschätzung betrachten wollen.
Bei den Tagessätzen kann eine Reduzierung natürlich immer vorgenommen werden, wenn Sie dort zunächst unrichtige Angaben gemacht haben und Einkünfte weggefallen sind. Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, wird das Gericht Sie danach befragen. Kommt es zum Strafbefehl, kann vorab die Reduzierung des Tagessatzes durch Nennung der geänderen Zahlen erreicht werden; ansonsten müsste ein auf die Höhe der Strafe begrenzter Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden.
Der Rechner dürfte beschlagnahmt worden sein, wobei Sie einen Antrag auf Herausgabe gestellt werden kann, Zur Herausgabe ist die Behörde nach den Gesamtumständen dann verpflichtet, wenn der Gegenstand für das Verfahren nicht mehr benötigt wird (also alle Beweise gesichert sind) und der Herausgabe keine anderen Gründe entgegenstehen (BVerfGE Az.: 2 BvR 1027/02).
Hier sollte aber nach Akteneinsicht versucht werden, die Einstellung des Verfahrens - notfalls gegen einen geringen Geldbetrag - zu erzielen.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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