Drittwiderspruchsklage
Fragestellung
Ich spiele online Lotto, jetzt habe ich gewonnen. Habe aber aus Versehen meinem Bruder meine Passwörter verraten. Dieser hat den Geldbetrag auf sein Konto überweisen lassen. Kann man den zuückholen? Bei meinem Bruder ist nix zu holen,Offenbarungseid
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Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrter Ratsuchender,
so einfach zurückholen per Lastschrift oder ähnliches können Sie den Geldbetrag nicht.
Es besteht die Gefahr, dass Gläubiger Ihres Bruder mittels Kontopfändung sofort den Betrag einziehen. Dann müßten Sie eine Drittwiderspruchsklage gegen den Gläubiger führen mit der Begründung, dass es sich um Ihr Geld handelt und ihr Bruder es durch eine unerlaubte Handlung/Straftat erworben hat.
Selbstverständlich haben Sie auch einen Anspruch gegen Ihren Bruder auf Rückzahlung. Wenn dieser nicht freiwillig bereit ist zu zahlen, müßten Sie den Betrag vor einem Zivilgericht einklagen. Dabei muss beachtet werden, dass Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Denn diese würden bei einer eventuellen Verbrauerinsolvenz Ihres Bruders nicht in die Restschuldbefreiung fallen. D.h. die Forderung besteht auch noch danach.
Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte und Ihre Fragen damit beantwortet sind. Ansonsten melden Sie sich einfach nochmal!
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Kristina Standke
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