Dringend Hilfe gesucht KABEL BW schaltet Anschluss nicht
Beantwortet von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M. in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Lebensgefährtin ist seit 2009 Kunde bei KabelBW. Nun ziehen wir um und haben für die neue Wohnung einen Kabelanschluss mit Internet u. Telefon bei KabelBW bestellt. Im Prinzip ein Umzug mit einem Tarifupgrade.
Nach dem schon bei der Bestellung sehr viel schief ging, kam am 02.05.2014 der Techniker des externen Dienstleisters ABM Communications GmbH aus Ludwigsburg. Dieser Mitarbeiter war leider nicht in der Lage sein Smartpgone zu bedienen, und konnte die erforderlichen Daten nicht in das dafür vorgesehene System per Smartphone eingeben.
Er erklärte mir es sei alles in Ordnung er können nur den Anschluß nicht freischalten. Ich solle beim KabelBW Kundenservice anrufen, man würde mir dort den Anschluss sofort freischalten, was natürlich eine dreiste Lüge wahr.
Seit diesem Tag erlebe ich ein Horrorszenario. Der Kundenservice erklärte mir, man müsse warten bis der Mitarbeiter des externen Dienstleisters den Auftrag im System abgschlossen hat, erst dann könne man uns den Anschluss frei schalten. Ich wurde immer wieder vertröstet und vertröstet, seit Montag heißt es nun der Auftrag sei auf einen Fehler gelaufen ich möge mich noch 48 Stunden gedulden, das gleiche hat man mir am Dienstag und auch heute erzählt. Ich bin nicht für Fehler im System der KabelBW verantwortlich und möchte das der Anschluss umgehend spätestens bis Samstag (Umzugstag) spätestens fehlerfrei funktioniert. Wer kann mich hier vertreten, es eilt wirklich sehr da wir den Anschluss auch beide für unsere Jobs benötigen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie möchten keine Onlineberatung, sondern suchen einen Anwalt, der Ihre Interessen gegenüber KabelBW vertritt. Wir sind eine medienrechtlich ausgerichtete Kanzlei und auch im Bereich des Telekommunikationsrechts tätig.
Gerne können Sie sich an mich zwecks einer Terminvereinbarung wenden. Unser Kanzleisitz ist in Mainz.
Wenn Ihnen die Distanz für einen persönlichen Termin zu weit ist, können wir den Fall auch ohne Termin übernehmen und uns über Telefon und E-Mail verständigen.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, könnten Sie sich schon einmal um eine Deckungszusage für die außergerichtliche Vertretung bemühen. Wir können uns aber auch darum kümmern, wenn Sie mir die Kontaktdaten Ihrer Rechtsschutzversicherung nennen und die Versicherungsnummer mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. iur. N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin & Mediatorin
Sie haben eine Frage im Bereich Vertragsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
offensichtlich wurde hier etwas falsch verstanden. Ich möchte eine Art Rechtsbehelfsbelehrung Anhand von § und Gesetzestexten mit welchen ich KabelBW dazu komplimentieren kann, denn Anschluss umgehend zu schalten. Dafür habe ich die Gebühr von 39€ veranschlagt. Das der Anschluss bis bevorstehendem Samstag nicht geschaltet wird, davon gehe ich mitlerweile aus. Sollten sie allerdings garantieren können, das durch Ihre Beauftragung der Anschluss bis Samstag läuft, bin ich gerne bereit alle Kosten zu tragen.
Es würde mich freuen wenn sie mir hier entsprechend weiterhelfen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
T. K.
ich denke, dass leider keine Kanzlei die Garantie dafür würde abgeben können, dass Ihr Anschluss bis morgen funktioniert. Ob dies funktioniert hängt letzlich von den technischen Vorkehrungen der Gegenseite ab, so dass es sogar unseriös wäre, zu garantieren, dass hierauf Einfluss genommen werden könnte. Ein Anwalt kann und wird natürlich seine gesamte Fachkompetenz einsetzen und notfalls Ihr Recht gerichtlich durchsetzen. Innerhalb eines Arbeitstages halte ich dies aber für unmöglich. Das anstehende Wochenende erschwert die Arbeit bedauerlicherweise zusätzlich.
Ihr Recht auf den Anschluss resultiert unmittelbar aus dem mit KabelBW geschlossenen Vertrag! Wird dieser nicht eingehalten, können Sie für Ihren Arbeitsausfall, da Sie offenbar einen Geschäftsanschluss gebucht haben, Schadenersatz verlangen. Hierzu ist der Nachweis zu erbringen, welche Umsatzeinbußen Sie im Einzelfall hatten, weil sie nicht erreichbar waren bzw. vermutlich ab Samstag sein werden. Wobei hierbei bitte zu bedenken ist, dass Ihnen eine Schadensminderungspflicht zukommt. So könnten Sie einen Internetzugang vorübergehend über eine Karte möglich machen und Telefonate über ein Mobiltelefon führen. Man muss also als Geschädigter sein Mögliches tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Es ist leider auch nicht immer einfach, nachzweisen, welche Aufträge einem entgangen sind, weil man nicht erreichbar war.
Einfacher ist es, wenn man wegen des Ausfalls selbst keine Abgabetermine/Fristen einhalten kann, weil man z.B. Daten nicht hochladen und versenden kann und deshalb einen finanziellen Nachteil erleidet.
Ab Samstag sollten Sie auf jeden Fall Buch darüber führen, welche beruflichen Nachteile Sie konkret erleiden. Eine solche Aufzeichung ist sehr wichtig, wenn Sie einen Anwalt vor Ort beauftragen.
Wird der Anschluss weiterhin nicht geschaltet, können Sie den Vertrag natürlich auch fristlos kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Dieses Recht haben Sie ungeachtet des Rechts auf Schadenersatz.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit zunächst weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. iur. N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin & Mediatorin