DPMA Markenrecherche
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Newerla,
ich habe mich gerade als Freiberufler selbsständig gemacht und möchte neben meinem Namen noch das Wort Clean-it hinzufügen.
Ich würde mich dann "Clean-it Consulting J. D." nennen.
Ich berate Kommunen und Unternehmen im Bereich Strassenreinigung.
Ich möchte keine Marke anmelden, allerdings gibt es 2 aktive Marken die sich Cleanit nennen.
Ich habe ein Minuszeichen in meinem Namen... es wäre auch möglich ein Leerzeichen zu nutzen.
Gibt es hier einen Konflikt mit möglichen Markennamen?
MfG
J. D.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Danjel-Philippe Newerla
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Vorab: um eine abschließende Antwort geben zu können, müsste eine Markenrecherche beim DPMA in München durchgeführt werden.
Dieses ist im Rahmen einer Erstberatung aus der Ferne leider nicht möglich. Sehr gerne würde ich Ihnen aber im Rahmen einer weiteren Beauftragung hierzu zur Verfügung stehen. Die Kosten der Erstberatung würde ich Ihnen in voller Höhe anrechnen.
Ich möchte aber dennoch versuchen, Ihnen eine erste grobe rechtliche Einschätzung zu geben.
Ein Konflikt mit einer Marke liegt vereinfacht ausgedrückt dann vor, wenn wenn eine Verwechslungsgefahr zwischen den Bezeichnungen besteht, auf beiden Seiten ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt und wenn eine Branchennähe/gleiche Nizzaklasse gegeben ist.
Wenn ich sie richtig verstanden habe, ist "Clean-it" bereits markenrechtlich geschützt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes genügt ein Leerzeichen oder ein Strennstrich leider nicht zur Abgrenzung.
Im Kern muss also nun geprüft werden, ob eine Verwechslungsgefahr besteht.
Hiervon läßt sich tendenziell ausgehen meiner Einschätzung nach. Wie bereits mitgeteilten müsste diese Frage abschließend im Rahmen einer umfangreichen Beratung geklärt werden, nach meiner vorläufigen Ersteinschätzung würde aber zumindest ein deutliches Restrisiko dafür bestehen, dass ein Richter im Rahmen eines Rechtsstreits eine Verwechslungsgefahr annehmen könnte.
Ich hoffe Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Ansonsten wünsche ich Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag und verbleibe
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Markenrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen