Doppelte Haushaltsführung nach Eheschließung?
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 1 Stunde
Fragestellung
Ich bin 2013 als Studentin zu meinem jetzigen Ehemann in seine 120 qm Eigentumswohnung gezogen. Im Juli 2014 habe ich ein Jobangebot in einer 80 km entfernten Stadt angenommen und mir dort eine 30 qm 1 Zimmer Wohnung für lange Arbeitstage genommen, in welcher ich durchschnittlich nur 1 mal pro Arbeitswoche übernachtet habe, da mein Lebensmittelpunkt weiterhin bei meinem Freund/nun Ehemann lag. Da mein jetziger Mann für seine Eigentumswohnung von mir keine Miete verlangte und ich gehört hatte, dass man als Unverheiratete ohne Kostenbeteiligung keine doppelte Haushaltsführung ansetzen darf, machte ich von 2014 bis 2016 die Pendlerpauschale für 4 Tage die Woche von der Wohnung meines Mannes zu meiner 80 km entfernten Arbeitsstätte in der Steuererklärung geltend und keine doppelte Haushaltsführung.
Im September 2017 haben wir geheiratet und leben weiterhin in der Eigentumswohnung meines Mannesn. Nun würde ich gerne die Zweitwohnung als doppelte Haushaltsführung für 2017 geltend machen, die ich diese ja nur wegen der Arbeit unterhalte.
Ist die erstmalige Geltendmachung einer doppelten Haushaltsführung in 2017 für die bereits 2014 berufsbedingt angemietete Zweitwohnung in der Steuererklärung 2017 denn jetzt noch gestattet und wenn ja für das gesamte Jahr oder erst ab Heirat? Was soll ich in der Anlage N eintragen ab wann der doppelte Haushalt besteht (seit Mietbeginn 2014 oder seit 01.01.2017 oder seit Heirat im September 2017)? Für den Fall dass eine doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden darf, wie viele Heimfahrten pro Woche kann ich neben der Miete geltend machen? War mein Vorgehen in der Vergangenheit in Ordnung die Pendlerpauschale für 4 Tage die Woche abzusetzen ohne einen doppelten Haushalt anzugeben?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt; die Anzahl der Übernachtungen ist dabei unerheblich.
Das Beziehen einer Zweitwohnung ist regelmäßig bei einem Wechsel des Beschäftigungsorts auf Grund einer Versetzung, des Wechsels oder der erstmaligen Begründung eines Dienstverhältnisses beruflich veranlasst.
Die Wohnung muss grundsätzlich aus eigenem Recht, z. B. als Eigentümer oder als Mieter genutzt werden, wobei auch ein gemeinsames oder abgeleitetes Nutzungsrecht ausreichen kann. Ein eigener Hausstand wird auch anerkannt, wenn die Wohnung zwar allein vom Lebensgefährten des Arbeitnehmers angemietet wurde, dieser sich aber mit Duldung seines Lebensgefährten dauerhaft dort aufhält und sich finanziell in einem Umfang an der Haushaltsführung beteiligt, dass daraus auf eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann. Somit wäre auch schon vor Eheschließung eine Anerkennung gegebenenfalls möglich gewesen.
Somit sollten Sie für das ganze Jahr die Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung geltend machen.
In Anlage N tragen Sie das Bestehen seit Mietbeginn 20147 ein.
Sie können eine Familienheimfahrt je Woche geltend machen.
Wenn die Vorjahre bereits bestandskräftig veranlagt worden sind, ist eine Änderung wegen der doppelten Haushaltsführung nicht mehr möglich.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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