Doppelte Haushaltsführung Mieteinnahmen
Fragestellung
Guten Abend Herr Thomas,
ich bin für einen neue Arbeitsstelle 01/19 bei meiner Freundin ausgezogen und habe mir am Beschäftigungsort eine kleine möblierte 1-Zimmer Wohnung angemietet.
Ich teile mir weiterhin die Kosten 50:50 der Wohnung an meinem Hauptwohnsitz mit meiner Freundin. Um dem Finanzamt diese Beteiligung am Haushalt nachzuweisen, haben wir damals einen Untermietvertrag erstellt. Der Hauptmietvertrag läuft alleinig auf Sie.
Meine Doppelte Haushaltsführung wurde nun akzeptiert. Allerdings wurde meine Freundin aufgrund der nun bestehenden Mieteinkünfte aufgefordert eine entsprechende Steuererklärung abzugeben.
Gibt es eine Möglichkeit die Kosten meiner Doppelten Haushaltsführung abzusetzen ohne meine Freundin zu belasten?
Vielen Dank und Grüße
M. Z.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Ein Untermietverhälnis ist nur dann steuerlich relevant, wenn Gewinnerzielungsabsicht besteht. Soweit lediglich eine Kostenbeteiligung vorliegt, führt dies nicht zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Das Finanzamt kann allerdings Ihre Freundin zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, um zu ermitteln, ob Gewinnerzielungsabsicht besteht oder nicht.
Wenn Sie die Anlage V ausfüllt und neben den Zahlungen von Ihnen die entsprechenden Ausgaben gegenüberstellt (Verteilung der Kosten anteilig, einzeln genutzte Räume nach Quadratmeteranteilen, gemeinsam genutzte Räume nach Köpfen) sollte somit ein Ergebnis +/- Null herauskommen und keine steuerliche Belastung entstehen.
Somit würde ich empfehlen, fpr das eine Jahr die Anlage V abzugeben und im Hauptbogen in dem Feld "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" folgende Formulierung zu verwenden:
"Die Vermietung erfolgt ohne Gewinnerzielungsabsicht als reine Kostenbeteiligung im Bereich der privaten Lebensführung. Die Anlage V habe ich übermittelt, um Ihnen diesen Zusammenhang aufzuzeigen. In den Folgejahren werde ich diese Einkünfte nicht wieder erklären."
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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