Doppelbesteuerungsabkommen Dänemark und Deutschland
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Dänemark.
ich lebe und wohne seit dem 3. Oktober in Kopenhagen in Dänemark. Diesbezüglich habe ich eine eine Vollzeitstelle (37,5 h /Woche) an der Technical University of Denmark (DTU) an. Weiterhin habe ich derzeit eine weitere Stelle (10 h/ Woche) an der Universität Leipzig (Land Sachsen, Deutschland) als Wissenschaftlicher Mitarbeiter (TV-L E13). D.h. ich habe seit Anfang Oktober eine Anstellung in Dänemark mit dem Arbeitgeber der Technical University of Denmark und in Deutschland mit dem Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft Kunst.
Mein Lebensmittelpunkt und Wohnort ist seit Oktober Kopenhagen. Ich bin melderechtlich auch nicht mehr in Deutschland erfasst, da wie bereits gesagt, mein Wohnsitz im Ausland liegt. D.h. ich halte mich auch nur für den Urlaub in Deutschland auf, aber die Arbeit findet komplett in Dänemark statt. Ich würde auch die Arbeit beider Stellen komplett aus Dänemark ausführen.
Ich bin mir bewusst, dass ich meinen Lebensmittelpunkt in Daenmark habe und somit meine daenischen Einkuenft in Daenmark versteurn muss. Jedoch stellt sich mir im Rahmen der Steuergesetzgebung und des Doppelbesteuerungsabkommen die Frage, wo ich meine deutschen Einkuenfte versteuern muss. Im Moment muss ich meinen Antrag auf Bescheinigung fuer den Lohnsteuerabzug fuer das Jahr 2019 fuer beschraenkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmen ausfuellen. Diesbezueglich gibt es die Option S.3 F Steuerbefreiung aus anderen Gruenden (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) und ich frage mich, ob ich auf Steuerbefreiung argumentieren kann.
Somit sind meine Fragen:
Wo muss ich mein Deutsches Gehalt der Universitaet Leizpig versteuern, wenn mein Lebensmittelpunkt in Daenemark ist?
Welche Begruendung kann ich fuer die Steuerbefreiung aus anderen Gruenden bei dem Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung fuer den Lohnsteuerabzug angeben und nach welchem Artikel muss ich argumentieren?
Herzlichen Dank
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wo muss ich mein Deutsches Gehalt der Universitaet Leizpig versteuern, wenn mein Lebensmittelpunkt in Daenemark ist?
Der Arbeitslohn der Universität unterliegt einer Sonderregelung des Doppelbesteuerungsabkommens Dänemark, da sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Als deutscher Staatsangehöriger, der für eine deutsche juristische Person des öffentlichen Rechts arbeitet, sind Sie mit den daraus erzielten Einkünften immer in Deutschland steuerpflichtig (Art. 19 Abs. 1 DBA Dänemark 1995). Sie sind, falls weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland vorliegt, beschränkt steuerpflichtig.
In Dänemark kann zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung die deutsche Steuer abgezogen werden (Art. 24 Abs. 2 Buchst. a Doppelbuchst. aa DBA Dänemark 1995).
Welche Begruendung kann ich fuer die Steuerbefreiung aus anderen Gruenden bei dem Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung fuer den Lohnsteuerabzug angeben und nach welchem Artikel muss ich argumentieren?
Eine Steuerbefreiung ist nicht möglich.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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