Dokumentation Mindestlohn bei Heimarbeit / Bezahl.n.Stück
Fragestellung
Montage von Kleinteilen die nach Stück bezahlt werden?
8,50€ ist nicht das Problem, sonder die Dokumentation, da der Heimarbeiter mal 30min. oder 15 min. an der Arbeit ist so wie er gerade Zeit hat.
Ist es ok. wenn durch die Stückzahl die in einer Stund montiert werden können die 8,50€ erreicht werden.
Dieses dokumentiert ist, und von dem Heimarbeiter unterzeichnet wird.
z.B.
Montage Teilnummer XXXX por Teil 0,30 € Montagezeit für 30 Teile 1Stund, sind 9,0 €
montiert am Dat. .......... 60 Teile
montiert am Dat. ......... 50 Teile
usw.
Ort, Dat. Unterschrift
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
unter das Mindestlohngesetz fallen Arbeitnehmer.
Heimarbeiter sind trotz Ihrer oft erheblichen wirtschaftlichen Abhängigkeit keine Arbeitnehmer, da sie nicht persönlich abhängig sind (vgl. BAG vom 10.07.1963 - 4 AZR 273/62).
Folglich müssen lediglich die Dokumentationspflichten aus dem Heimarbeitsgesetz erfüllt werden. Das Mindestlohngesetz ist nicht anwendbar.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnte. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
Sie haben ein Problem bei einer Lohnabrechnung?
Schildern Sie Ihren Fall und erhalten Sie von unseren Steuerberatern kostenlos und unverbindlich Angebote zur Lösung Ihres Falles!
Nach dem Einstellen Ihrer Frage erhalten Sie individuelle Preisangebote unserer Experten, aus welchen Sie einfach das für Sie passende Angebot auswählen können!
Hier kostenlos und unverbindlich Angebote einholen!
Aufgrund des speziellen Themas übernehme ich Ihre Anfrage gerne, wenn Sie das Honorar um 20 Euro erhöhen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater