Diskriminierung wegen Migrationshintergrund, Bossing usw.
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Müller-Mundt,
ich habe Sie schon in dieser Angelegenheit im vor paar Monaten kontaktiert.
Krankheitsbedingt bin ich leider auf Ihr Angebot, mich bei dieser Angelegenheit nicht eingegangen und versuchte zuerst auf eigene Faust die Forderungen durchzusetzen (dies ist selbstverständlich schief gegangen :(). Jetzt nochmals kurz zu dieser Angelegenheit.
ich bin seit über 2 Jahren krankgeschrieben wegen Vorkommnissen auf der Arbeit und habe 40 % GDB. Die Kausalität ist durch Entlassungsbriefe und meine Hausärztin bestätigt.
1. Als Explosionsschutzbeauftragter habe ich Fälschung von Dokumenten (durch den involvierten Gutachter bestätigt) seitens Du Pont Mitarbeiter und andere Mängel aufgedeckt. Ich wurde nach 8 Monaten von der Funktion abberufen mit der Begründung, ich sei meinen Pflichten als Explosionsschutzbeauftragter nicht nachgegangen. Dass diese Begründung jeder Grundlage entbehrt, kann ich durch den internen und externen Schriftverkehr und andere Dokumente belegen. Diese 8 Monate haben mich psychisch extrem belastet. (Der Explosionsschutzbeauftragte ist nach mir mein Vorgesetzter geworden, der die Fälschung und andere Mängel zu verantworten hat sowie über keine ausreichenden Schulungen verfügte.)
2. Ich wurde wegen des Migrationshintergrundes diskriminiert. Ich komme aus Polen und mein Diplom als Elektroingenieur der Automatisierungstechnik ist seit 1987 in Deutschland anerkannt. Dies ist der Firma Du Pont seit über 27 Jahren bekannt. Mein Anstellungsvertrag wurde im Jahr 1997 ohne meine Zustimmung geändert. Dann wurde mir im Jahr 2000 mit großer Wahrscheinlichkeit eine "Scheinbeförderung" vom Techniker zum Ingenieur Instandhaltung vorgelegt oder – was eine weniger wahrscheinliche These ist, hat man mich im Laufe der Zeit zum Techniker degradiert hat. (An meinen Leistungen kann es nicht liegen, denn ich stets sehr gute oder gute Bewertungen bekam.) Auch diese Angelegenheit kann ich durch vorhandene Anstellungsverträge, Änderungen zum Anstellungsvertrag als auch E-Mail Verkehr belegen.
3. Zusätzlich wurde ich viele Jahre gemobbt. Auch wenn ich einige Vorkommnisse schriftlich beweisen kann, wäre der Anspruch vermutlich vor Gericht schwer durchsetzbar, weil es sich hier mehr um Bossing handelt und niemand vor Gericht aussagen würde.
Wie schon oben erwähnt, verfüge ich zu meisten Vorwürfen Beweise. Die Vorwürfe sind in 3 Dateien: „Diskriminierung bei Bezahlung und Rente“, „Verstöße gegen Explosionsschutz und Arbeitsschutz“ und „Mobbing bzw. Bossing“ sehr detailliert aufgezeichnet.
Das mich diffamierendes Schreiben der Firma vom 30.09.2015 und meine Stellungnahme zu diesem Schreiben sind auch vorhanden.
Ich möchte Sie fragen, welcher rechtliche Anspruch gegen Du Pont geltend gemacht werden kann?
Am 3.11.17 hat Du Pont eine Wiedereingliederung (ab 4.12.17) zugestimmt, die sie nach 10 Tagen absagte. Sie schrieb, diese wäre nur möglich, wenn ich Strafanzeigen, die ich gegen manche Personen in der Firma erstattet habe, zurücknehme.
Ich bin bereit die Strafanzeigen zurückzunehmen, auch wenn ich der Meinung bin, dass sie begründet sind. Was halten Sie davon?
Im Jahr 2015 gab es eine schriftliche Bereitschaft seitens Geschäftsführerin Du Pont Deutschland zum außergerichtlichem Aufhebungsvertrag. Leider ist sie aus mehreren Gründen nicht zustandegekommen.
Könnten Sie mich in dieser Angelegenheit vertreten? Ich habe zwar einen Anwalt, aber die Kommunikation mit ihm ist, diplomatisch ausgedruckt, problematisch.
Die Rechtschutzversicherung hat mir am 15.07.2015 gekündigt. Es besteht jedoch eine Möglichkeit, dass die Kosten in der ersten Instanz (falls soweit kommt) bei guten Erfolgsaussichten durch Rechtschutzversicherung gedeckt werden. Sonst werde ich Sie selber bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kaminski
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Antwort von Rechtsanwältin Annegret Müller-Mundt
Sehr geehrter Ratsuchender,
selbstverständlich vertrete ich Sie grundsätzlich gerne. Zunächst sollten wir allerdings telefonisch die Einzelheiten, insbesondere, ob Sie grundsätzlich wieder für den Arbeitgeber tätig werden wollen, besprechen.
Wie Sie selbst schreiben, wäre grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz nach AGG denkbar, aber wohl schwer durchzusetzen. Hier wäre zunächst zu prüfen, ob die 2-Monatsfrist für die schriftliche Geltendmachung der Ansprüche jeweils gewahrt wurde, da die Ansprüche ansonsten bereits aufgrund Verfristung ausgeschlossen wären. Insoweit nehme ich Bezug auf meine Ausführungen zu Ihren früheren X-Mails.
Aktuell könnten Sie jedoch gegen die Absage der BEM-Maßnahme vorgehen, da grundsätzlich ein Anspruch auf Durchführung des BEM-Verfahrens besteht. Wäre das Ihr Ziel? Wann haben Sie die Anzeigen erstattet? Ich gehe davon aus, dass Ihr Arbeitgeber schon am 3.11.2017 Kenntnis der Strafanzeigen hatte?
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ich strebe auf jeden Fall BEM, sonst habe ich keine Ansprüche. Es war schon die Wiedereingliederung ab 04.12.2017 vereinbart.
Über die Strafanzeigen weiß der Arbeitgeber, weil ich im einem Schreiben Juni 2017 damit gedroht habe. Ich habe die Strafanzeigen Anfang Juni 2017 erstattet Bis dato habe ich aber keine Antwort vom zuständigem Staatsanwalt.Laut meinen bisherigen Anwalt gib es keine Verfallfristen in meinem Arbeitsvertrag.
Ich bin telefonisch unter folgenden Nummern zu erreichen: 067346341 oder 015216655970.
Am besten teilen Sie mir Ihre Telefonnumer per SMS mit.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kaminski
ich werde Sie unter Ihrem Festnetznummer morgen um 11:00 Uhr anrufen. Falls Sie sich einen anderen Termin wünschen, bitte um Info.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kaminski
ich will mich für das konstruktive Gespräch bedanken.
Anschließend nur paar Anmerkungen zum heutigem Gespräch.
Laut meinen bisherigen Anwalt wird in meinem Anstellungsvertrag bei Ausschlussfristen auf Tarifvertrag verwiesen. Dort aber gibt es keine Ausschlussfristen. Falls die gesetzlichen Fristen „Vorrang“ haben, dann haben beide Anwälte sie verstreichen lassen.
Bis dato wurde noch nicht meine Stellungnahme zu dem mich diffamierenden Schreiben der Firma Du Pont vom 30.09.2015 von meinem Anwalt an die Firma geschickt. Aber ich habe selber die Stellungnahmen Ende Mai 2017 an die Geschäftsleitung samt Androhung der Strafanzeigen geschickt. Deswegen kann man davon ausgehen, dass der Gegenseite und Ihrer Anwalt der Inhalt bekannt ist.
Es wurde von ihm nur Mobbing/ Bossing angezeigt, wo die Beweislage problematisch ist, weil niemand gegen den Vorgesetzten oder Werksdirektor aussagen wird. Dies möchte ich von auch von keinem verlangen.
Außerdem verfüge ich über kein „Tagesbuch“ in dem Sinne(siehe Datei: Mobbing)
Er hat Forderungen in Höhe von 40 000 gestellt.
Meiner Meinung nach im Schreiben vom 14.11.2017 macht die Gegenseite die Weidereingliederung vom Zurückziehen der Strafanzeigen abhängig. Auch wenn die Strafanzeigen, meiner Meinung nach, Bestand haben, bin ich trotzdem aus mehreren Gründen bereit, die Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft zurückzuziehen.
Ich bin auch zu weiteren Gesprächen mit Firma Du Pont bereit, die im Schreiben vom 03.11.2017 erwähnt wurden. Ich werde auch die fehlenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die von der Firma verlangt werden, nachreichen, falls dies Ihrer Meinung nach notwendig ist (ich bin seit 19.05.2017 arbeitslosgemeldet).
Bitte prüfen Sie, welche Forderungen geltend gemacht werden können. Wie schon mal erwähnt, wurde seitens der Geschäftsführung (Frau Weigand) im Jahr 2015 eine außergerichtliche Einigung in Aussicht schriftlich gestellt. Leider ist damals durch wegen fehlender Freigabe seitens Muttergesellschaft, meiner Krankheit und der Eskalation dazu nicht gekommen.
Die Kausalität zwischen Vorkommnissen auf der Arbeit und meiner Krankheit ist in mehreren Entlassungsbriefen und durch meine Hausärztin bestätigt.
Im Anhang schicke ich Ihnen das Schreiben der Gegenseite vom 14.11.2017 und Draft von meinem Schreiben an Kontaktperson Frau Brunner zur Korrektur.
(an alte Anhange angehängt).
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kaminski