Differenzmethode Unterhalt
Fragestellung
Guten Tag Frau Hülsemann,
meine zukünftige Exfrau und ich leben im Trennungsjahr.Jeder in seiner eigenen Wohnung.Sie hat ein Kind aus erster Ehe, 10 Jahre alt, für was Sie Kindergeld (184€) bekommt und etwas über 300€ Unterhalt vom Kindsvater. Wir waren Netto 2 Jahre verheiratet, werden uns aber leider nicht einvernehmlich trennen können.
Kann das Kindergeld bzw. Unterhalt vom Kindsvater eingerechnet werden bei der Differenzmethode (3/7 Regelung) bei Ihrem geringem Einkommen von 730 brutto, bezüglich des Ehegattenunterhaltes meinerseits im Trennungsjahr?
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Martina Hülsemann
Sehr geehrter Rechtssuchender,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Rechtsberatung. Gerne beantworte ich Ihre Anfrage auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt:
Gemäß den geltenden Unterhaltsleitlinien wird Kindergeld nicht zum Einkommen der Eltern gerechnet.
Der Kindesunterhalt ist für den Unterhalt des betreffenden Kindes aus erster Ehe zu verwenden und zählt ebenfalls nicht als Einkommen Ihrer Ehefrau bei der Berechnung von möglichen Trennungsunterhaltsansprüchen gegen Sie.
Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben. Gerne können Sie sich jederzeit an mich wenden, sollten noch Rückfragen bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Hülsemann
Rechtsanwältin
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