Dienstleistungsvertrag Kündigung
Fragestellung
Guten Tag
mit der Promedica-polnische-Pflegeagentur habe ich einen Vertrag abgeschlossen für eine 24Stundenbetreuung für meine Eltern, nach dem Tod des Vaters nur noch für meine Mutter.
Da wir mit den Leistungen nicht mehr zufrieden waren, kündigte ich den Vertrag, wurde aber von der Agentur überredet, zu bleiben mit dem Versprechen, eine Lösung für uns zu finden. Ich nahm die Kündigung nicht zurück, akzeptierte aber stillschweigend, dass die Betreuerin weiterhin ihren Dienst bei meiner Mutter versah.
Da die Situation sich nicht verbessert hatte, kündigte ich den Vertrag erneut am 11.6.19 mit vierwöchiger Kündigungsfrist auf den 12.7.2019. Gleichzeitig vereinbarte ich mit Promedica eine "Pause" ab dem 16.6.19 (Anhang), während der Promedica keine Betreuerin zur Verfügung stellt, sondern ich die Betreuung selbst übernehme. Promedica bezahlt ihre Mitarbeiterinnen nur, wenn sie in Deutschland eine Seniorenbetreuung machen, das heißt also, dass für die Agentur während einer Pause keine Lohnkosten anfallen.
Trotzdem verlangt Promedica während der Pause den vollen Betrag, dazu noch einen Feiertagszuschlag (doppelter Satz) für Fronleichnam. Die Rechnung über diesen Betrag habe ich bereits erhalten (Anhang). Die Pausenregelung habe ich noch nicht signiert.
Meine Frage:
Ist es rechtens, dass Promedica den vollen Betrag verlangt oder kann ich mich dagegen wehren?
Ich sehe ein, dass Gebühren für Verwaltung, Organisation anfallen und bin auch bereit, diese Kosten zu tragen, finde es aber anstoßend, dass Lohnkosten und Feiertagszuschlag verlangt werden für Leistungen, die gar nicht erbracht werden, denn wie gesagt: Die Betreuerinnen erhalten nur dann Lohn, wenn sie tatsächlich in einem Haushalt tätig sind.
Dieses Geld wird also von Promedica offensichtlich einfach eingesackt.
Was raten Sie mir?
Danke und freundliche Grüße
Rita A.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Alexander Dietrich
Sehr geehrte Ratsuchende,
da die Pause nicht vertraglich festgeschrieben war, sondern von Ihnen selbst gewünscht gewesen ist, darf die Pflegeagentur grundsätzlich vereinbaren, dass auch während der Pause das volle Honorar zu zahlen ist.
In der Vereinbarung zur Pause ist dies in Ziff. 1 lit. d) sogar ausdrücklich geregelt. Fair ist dies natürlich absolut nicht, aber es ist zulässig dies zu vereinbaren. So wie ich Sie verstanden habe, haben Sie aber die Vereinbarung zur Pause noch nicht unterschrieben (der beigefügte Anhang trägt auch keine Unterschrift von Ihnen).
Somit dürfte die Agentur eigentlich nicht den Betrag von Ihnen fordern, es ist dann aber auch keine wirksame Pause vereinbart worden, wenn Sie nicht unterschreiben. Das heißt, dass die Agentur weiterhin tätig werden müsste und dafür auch abrechnen dürfte.
Sie müssten dann allerdings die Agentur auch auffordern wieder tätig zu werden, denn sonst greift im Hauptvertrag auf Seite 7 die Regelung nach Ziff. 2, wonach die Agentur auch Geld verlangen kann, wenn Sie keine Leistungen erbringt, jedoch daran gehindert wird. Dies ist leider eine verfahrene Situation, in der Sie aus der Zahlungsverpflichtung schlussendlich nicht herauskommen.
Aber:
Es stellt sich die Frage, ob der Vertrag nicht doch bereits gekündigt gewesen ist. Sie sprachen davon, dass Sie die Kündigung nicht zurückgenommen haben, sondern dies stillschweigend ablief. Hierzu müssten Sie bitte etwas genauer ausführen, wie dies abgelaufen ist. Was meinen Sie genau mit überredet? Wann ist die erste Kündigung der Agentur zugegangen bzw. wann hat diese hierauf geantwortet? Haben Sie überhaupt auf die Bitte der Agentur reagiert, dass diese weiterhin tätig werden möchte? Wenn dies nämlich nicht der Fall gewesen ist, dann war der Vertrag zum Zeitpunkt der Rechnung der Vertrag wohl gekündigt und diese wäre somit unberechtigt.
Viele Grüße
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage zu einer Vertragsaufhebung?
Schildern Sie Ihren Fall und erhalten Sie von unseren Rechtsanwälten kostenlos und unverbindlich Angebote zur Lösung Ihres Falles!
Nach dem Einstellen Ihrer Frage erhalten Sie individuelle Preisangebote unserer Experten, aus welchen Sie einfach das für Sie passende Angebot auswählen können!
Hier kostenlos und unverbindlich Angebote einholen!