DHL Nachbelastungen nach fast einem Jahr
Fragestellung
Wir sind Kunde bei DHL und versenden ca. 10.000-15.000 Pakete im Jahr.
Laut Vertrag stellt, DHL die transportierten Pakete zum 10. 20. Und 30. des jeweiligen Monats in Rechnung. Man hat 30 Tage um die Rechnungen zu beanstanden.
In Januar diesen Jahres bekamen wir jedoch etliche hohe Nachforderungen aus dem vergangen Jahr. (Versende und Nachbelastungen für angebliche Sperrgüter)
Die Abrechnugnsnummer/Kundennummer ist nicht die, die in unseren Verträgen steht. Es ist strittig ob wir die Pakete überhaupt versendet haben. Wir können das nach so langer Zeit nicht mehr eindeutig nachvollziehen.
Fragen: Darf DHL nach so langer Zeit noch nachberechnen?
Darf DHL Sendungen berechnen die auf einer anderen Kundenummer abgerechnet sind?
Diese Abrechnunsnummer könnte von einer alten Firma stammen, die es schon lange nicht mehr gibt.
In wieweit ist DHL in der Beweispflicht über Sperrgut und angeblich von uns aufgegeben Sendungen?
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Antwort von Rechtsanwalt Tamas Asthoff
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst teile ich ihnen mit, dass die allgemeine Verjährung 3 Jahre beträgt.
Es kann aber auch eine kürzere Frist vereinbart werden; grade wenn wie bei Ihnen ein festes Intervall festgelegt ist, wann laufende Rechnungen erfolgen müssen.
Etwas anderes könnte sich ergeben, wenn im Vertrag vereinbart wäre, dass Nachforderungen fur Sperrgut zulässig sind.
Selbst in dem Fall wäre aber die DHL nach den Regeln der Zivilprozessordnung in der Beweispflicht, da hier offenbar die Nummern nicht übereinstimmen.
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Ich wünsche Ihnen noch ein frohes Osterfest,
T. Asthoff, Bielefeld
Rechtsanwalt