DHL Haftung
Fragestellung
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr.
Ich habe ein Hochpreisiges Küchengerät via DHL als versichertes Paket verschickt und dieses mit einer zusätzlichen Transportversicherung versichert. Das Gerät kam bei meiner Schwiegermutter defekt an und es funktioniert nicht mehr. Fotos wurden an DHL per Email geschickt, die darum baten, das Gerät inkl. Verpackungsmaterial und Karton in einer Filiale abzugeben. So geschehen.
DHL meldete sich zurück mit der Aussage, dass eine Haftung seitens DHL ausgeschlossen ist, da das Gerät unzureichend verpackt war. Das ist so nicht korrekt, da es bereits vorher vom Hersteller zu meiner Schwiegermutter und danach zu mir geschickt wurde. Ebenfalls mit DHL und ohne Schaden.
Auf meinen Widerspruch meldete sich DHL dann mit der Aussage, dass durch die Hinterlegung eines Abgabeortes DHL aus der Haftung raus ist. Auch dem habe ich widersprochen, da zunächst ja die Verpackung lt. DHL das Problem war und danach der Hinweis durch die Hinterlegung eines Abgabeortes. Meine Frage ist, ob ich eine Möglichkeit habe, dass DHL für den Schaden haftet und wie.
Vielen Dank und Gruss,
Klaudia D.
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Antwort von Rechtsanwalt Jan Bergmann
Sehr geehrter Fragestellerin,
ich möchte Ihre Frage anhand des von Ihnen dargestellten Sachverhaltes wie folgt beantworten:
Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch gegen die DHL auf Schadensersatz sofern die Sendung in deren Gefahrenbereich kaputtgegangen ist, dies sogar unabhängig von der abgeschlossenen Versicherung.
Wie in jedem Zivilverfahren haben Sie die Ihren Anspruch begründenden Tatsachen zu beweisen. Hierzu gehört, dass das Paket ohne Schaden verschickt wurde.
Weiterhin müsste der Wert der Sache bewiesen werden, dies meist durch Rechnungsvorlage möglich.
Bezüglich der Transportversicherung sollte man sich auch die allgemeinen Geschäftsbedigungen einmal durchlesen. Können Sie mir diese zusenden?
Ich rate Ihnen einen Rechtsanwaltskollegen zu beauftragen den Anspruch geltend zu machen und sehe hier auch Chancen.
Gerne stehe auch Ich Ihnen bei der Geltendmachung der Ansprüche zur Verfügung. Über etwaige entstehende Kosten bzw. die Geltendmachung dieser Kosten bei der DHL lege ich Ihnen gerne in einem unverbindlichen Angebot dar. Kontaktieren Sie mich hierzu bitte.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bergmann
Rechtsanwalt
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