Designschutz bekannter Uhrenmarken
Beantwortet von Verpackungsexperte & -designer Tobias Kredel
Fragestellung
Guten Abend!
Ich würde eine Armbandmarke gründen, die die Lünetten bekannter Uhren nachahmt.
Jetzt würde ich gerne wissen, ob dies erlaubt ist, da die Uhrenmarken bestimmt ein Designschutz angemeldet haben.
Hauptsächlich geht es um Marken und dessen Modellen: (Audemars Piguet Royal Oak), (Patek Philippe Nautilus), (Rolex Daytona, Submariner), (Casio Gshock) etc
Soweit ich weiss gilt ein Designschutz für maximal 25 Jahre und somit darf "jeder" das Design verwenden, wenn die Designs nach 1993 produziert wurden. Da die Uhren in den 70ern und 80ern produziert und patentiert wurden, wäre das meiner meinung nach kein Problem... oder? Nur produziere ich keine Uhren, sondern Armbänder und wäre auch kein Wettbewerber für die Uhrenindustrie.
z.B. eine Uhrenmarke namens "Steinhart" mit Sitz in Deutschland produziert Uhren im unteren Preissegment, die ROLEX identisch aussehen, aber anscheinend schon seit einigen Jahren erfolgreich ihre Uhren verkaufen und keine Probleme haben. Nur das zur weiteren Information, falls diese benötigt wird.
Ich bedanke mich schon im vorfeld und freue mich auf Ihre Antworten!
Mit freundlichen Grüßen,
Kevin Saalfrank
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Verpackungsexperte & -designer Tobias Kredel
Hallo, ich bin jetzt kein Anwalt für Patent- und Markenrecht, habe aber einige Vorlesungen zum Thema gehabt, mich beruflich mit Patenten auseinandergesetzt und auch vor Gericht schon erfolgreich um Urheberrechte gekämpft. Als erfahrener Diplom-Designer fühle ich darum kompetent, auf diese Frage eine Antwort zu geben:
Recht ist grundsätzlich so eine Sache, die von Fall zu Fall entschieden wird und in diesem Fall ist es eine Grauzone. Prinzipiell ist es so, wie Sie schreiben, korrekt. Es ist also erlaubt. Es gibt aber trotzdem einiges, was dagegen sprechen könnte, so dass Sie es in einem speziellen Fall vielleicht nicht dürfen. Z.B.
A) Wenn der Originalhersteller aktuell immer noch ein ähnliches Design führt, das wiederum einen aktuellen Schutz hat.
B) Falls Verwechslungsgefahr mit dem/einem Originalmarkenprodukt besteht.
Sie können daher davon ausgehen, dass der Originalhersteller sich erst einmal rechtlich wehren wird und Ihnen ggf. sogar per Einstweiliger Verfügung oder ähnlichem das Leben richtig schwer macht.
Ich gehe davon aus. dass dem Launch der Uhrenmarke "Steinhart" ein längerer Rechtsstreit vorangegangen ist, den der neue Hersteller dann für sich entscheiden konnte. Oder er zahlt Lizenzgebühren an ROLEX.
Falls Sie bereit sind, den Rechtstreit durchzukämpfen denke ich, dass Sie irgendwann Recht bekommen werden -- vorausgesetzt keiner der oben genannten beiden Fälle trifft zu. Ob das aber so ist, ist - wie so oft in der Rechtsprechung - Auslegungssache. Und verkaufen werden sie während der Zeit der rechtlichen Auseinandersetzung wahrscheinlich kein einziges Armband, das müssen Sie auch bedenken. Das kann eben per Einstweiliger Verfügung verhindert werden.
Falls sich Ihre Armbänder aber weit genug von einer Uhr an sich differenzieren, so dass es sich eindeutig um KEINE UHR handelt, sollte es im Prinzip aber kein Problem sein. Ich sage mal als Faustregel: wenn Sie 7 Dinge an dem Armband aufzeigen können, die sich klar unterscheiden, sind Sie auf der sicheren Seite.
Eine gute Rechtsschutzversicherung und einen kompetenten Anwalt in dem Bereich sollten Sie sich aber schon suchen wenn Sie sich mit solchen Unternehmen 'anlegen'. Die haben für solche Dinge eine eigene Abteilung und Anwälte, die direkt auf der Lohnliste stehen. Sie sollten zumindest in der Lage sein, sich rechtlich längere Zeit zur Wehr zu setzen ohne dass es Ihnen die Laune verhagelt.
Ein Rechtsstreit dauert immer sehr lange und dem Originalhersteller ist es egal, wie lange er dauert. Wahrscheinlich ist es für ihn sogar besser, wenn er möglichst lange dauert, weil Sie - wie oben beschrieben - ggf. währenddessen nicht liefern dürfen. Auch wenn Sie irgendwann Recht bekommen. Dieses Armbandprojekt sollte also auch ggf. ein paar Jahre auf Eis liegen dürfen, ohne dass die Welt untergeht. Darauf, dass Sie in absehbarer Zeit davon Ihre Miete bezahlen können, würde ich kein Geld wetten.
Beste Grüße
Tobias Kredel
Master of Packaging, Design & Marketing (M.Sc.)
Diplom-Designer (FH) Information & Media Design
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