Dem Sohn mietfrei überlassene Wohnung
Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Klüsener,
unser Sohn, Arzt, ist erkrankt, kann derzeit nicht mehr arbeiten, wohnt derzeit in unserem Ferienappartement, das wir im Frühjahr 2017 für 38.000 € gekauft haben.
Wir haben zwar einen Mietvertrag 240 €/Monat Miete und 100 € Nebenkosten.Er ist alleinstehend und nicht in der Lage weder Miete noch Nebenkosten sowie Strom zu bezahlen. Harz 4 hat er bis jetzt nicht beantragt, er war bisher Honorararzt beim DRK. Es fliest kein Geld.
Wie ist dieser Fall bei der Einskommensteurer-Erklärung 2017 zu behandeln?
Freundliche Grüße
G. H.
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Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre interessante Frage, die ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Leider läßt Ihre Sachverhaltsdarstellung viele Fragen offen, die eigentlich am besten in einem Einzelgespräch zu klären, und dementsprechend füge ich Ihnen Stichpunkte zu Ihrer Frage bei.
Vorab stellt sich die Frage: Frühjahr 2017 Ferienappartement gekauft: Anfangs fremdvermietet? Seit wann ist Ihr Sohn krank?
Gedanken bezüglich der Vermietung und Verpachtung und der damit verbundenen Einkünfteerzielungsabsicht.
Bestand grundsätzlich bei Erwerb des Appartements eine Einkünfteerzielungsabsicht? (Möglichkeit des Abzugs der Werbungskosten)
Hat Ihr Sohn vor seiner Erkrankung bereits Miete bezahlt?
Stichpunkte:
- Mietausfall
- Unentgeltiche Vermietung an unterhaltsbedürftige / -berechtigte Angehörige
- Mietvertrag mit unterhaltsberechtigtem Kind ist kein Gesaltugnsmissbrauch.
Ein Mietausfall führt mangels Zufluss nicht zu einer Versteuerung der vereinbarten Miete.
Wenn der Vermieter die Einstellung der Mietzahlung aber über einen längeren Zeitraum
hinnimmt und keine geeigneten Maßnahmen ergreift, diesen Zustand zu beenden, entfallen die Einkünfteerzielungsabsicht und der Abzug von Werbungskosten.
Link zum nachlesen dazu: https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/mieteinnahmen-und-mietausfall-bei-den-einkuenften-aus-vermietung-und-verpachtung_idesk_PI11525_HI2345631.html
Ansonsten hier noch ein einkommensteuermindernder Aspekt:
Steuerminderungen durch Unterstützungsleistungen an Angehörige
zum Nachlesen:
http://www.roedl.de/themen/steuerminderungen-durch-unterstuetzungsleistungen
Stichpunkte:
- Bedürftigkeit der unterstützten Person
- Wer kann Unterhaltsempfänger sein?
- Begünstigte Aufwendungen
- (evtl.) unentgeltliche Überlassung von Wohnräumen könnte unter Umständen zu Schenkungsteuern führen.
der entsprechende Paragraph zu außergewöhnlichen Belastung in besonderen Fällen
ist der § 33a EStG, siehe Link.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Denkanstösse zu der Antwort geben und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener, Steuerberaterin
Die Links habe ich beigefügt ohne Gewähr auf Richtigkeit.
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