Datenschutz Mobilfunkanbieter
Fragestellung
Guten Tag,
ich habe Mitte Januar versehentlich eine falsche Handynummer gewählt, sollte eigentlich die Nummer einer Kollegin sein, es meldete sich aber ein Mann. Ich habe mich entschuldigt und die Nummer gelöscht.
Nach 14 Tagen kam eine SMS wo er wissen wollte wer ich den bin, ich habe nicht darauf reagiert doch er schrieb noch weitere SMS.
Weil ich diese Person nicht kenne habe ich eine falsche Identität angegeben (eine erfundene).
Es folgten noch weitere Nachrichten wo er wissen wollte wo ich herkommen und was ich mache etc.
Derjenige wurde skeptisch und hat wohl Nachforschungen zu der angegebenen Indentität gemacht, er möchte jetzt unbedingt wissen wer ich bin.
Er droht damit sich per Anwalt meine Handydaten zu besorgen weil er Angst hat das sich jemand an ihm rächen möchte und ich ihm unter Vorspielung falscher Tatsachen begegnet bin?!
Ich habe diese Person weder belästigt noch Schaden zugefügt, die Initiative kam immer von seiner Seite, ich habe lediglich nicht meine richtige Identität angegeben weil ich ihn nicht kenne!!!
Meine Frage ist ob des demjenigen möglich ist per Anwalt an meine Daten zu kommen, ob mein Mobilfunkanbieter diese Daten einfach herausgegeben darf oder ob es einer polizeilichen Anordnung Bedarf.
Meine Nummer ist nicht im Telefonbuch eingetragen, kann also andersweitig nicht gefunden werden.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Sache nehme ich Stellung wie folgt:
Sie können hier ganz beruhigt sein.
Der Mobilfunkanbieter kann und darf Ihre Daten nicht so ohne weiteres Herausgeben.
Die Herausgabe von Daten ist in § 105 TKG geregelt.
Das bedeutet: Ihr Telefonanbieter darf Ihre Daten nur dann herausgeben, wenn Sie in einem Teilnehmerverzeichnis (Telefonbuch) gespeichert sind. Ist dies nicht der Fall, also hatten Sie seinerzeit der Weitergabe Ihrer Adresse und Rufnummer widersprochen so darf der Telefonanbieter Ihre Daten nicht herausgeben.
Das gilt auch dann wenn der Anbieter durch einen Anwalt zur Auskunft aufgefordert wird.
Will diese Person Ihre Daten, so bedarf es dazu eines richterlichen Beschlusses.
Allein ein Anwalt oder ein Anwaltsbrief sind nicht ausreichend.
Sie können daher unbesorgt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
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