Dänemark-Deutschland
Fragestellung
Die Frage dreht sich um folgende (noch hypothetische) Situation.
Ich habe einen Wohnsitz in Deutschland und verdiene als Freiberufler dort 600 Euro im Jahr, gleichzeitig
habe ich einen festen Job in Dänemark und zahle von meinem Gehalt (3800 Euro Brutto) dort 39% Steuern. Wird dieses Gehalt in Dänemark nun (Progressionsvorbehalt) herangezogen um die Steuern der 600 Euro zu berechnen? Und wie viel müsste ich dann an Steuern zahlen?
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Die von Ihnen in Dänemark erzielten Einkünfte sind in Deutschland in der Steuererklärung anzugeben. Diese Einkünfte sind zwar in Deutschland steuerfreigestellt, unterliegen jedoch dem Prrgressionsvorbehalt, d.h. sie erhöhen den Steuersatz auf das deutsche Einkommen.
Ich habe Ihnen mal exemplarisch eine Steuerberechnung (Annahme 3,8 TEUR x 12 aus DK) hochgeladen. Normalerwesie würden Sie für die 600 Euro p.a. keine Steuer in D bezahlen, weil der Grundfreibetrag 9.000 Euro besteht. Bis dahin fällt keine Steuer an. Durch die Progressionseinkünfte entsteht jedoch eine Steuer.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater KANZLEI DR. SCHENKZ zweifach zertifizierte Steuerkanzlei
www.kanzlei-schenk.eu www.steuerrat.ag
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Beste Grüße
Dr. Schenk
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