Dachsanierung & PV gemeinsam finanzieren.Zinsen bei Umsatzsteuer geltend machen?
Fragestellung
Guten Abend,
ich plane eine energetische Dachsanierung (43.000€) und direkt anschließend eine 14KWp-Photovoltaikanlage (24.000€) aufs sanierte Dach.
Ich kann einen Teil der Kosten der Dachsanierung (17.000€) aus eigener Tasche zahlen, den anderen Teil (26.000€) sowie die PV Anlage komplett (24.000€) werde ich finanzieren, ich bekomme dafür einen Kredit über 50.000€ von meiner Hausbank.
Frage: Ich möchte als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen (falls ich mich gegen die Kleinunternehmer-Regelung entscheide) nun die anteiligen Zinskosten für die PV-Anlage steuerlich geltend machen. D.h. der anteilige Zins auf die 24.000€ für die Anlage. Was ist dabei zu beachten? Wie gesagt, der eine, große Kredit wird nur teilweise für die PV Anlage eingesetzt. Muss ich bei Kreditbeantragung besonders aufpassen, und es irgendwie namentlich „aufteilen“ in Geld für Dachsanierung und Geld für PV?
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert! Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten.
Grundsätzlich ist es so, dass Sie mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage aus steuerlicher Sicht einen Gewerbebetrieb haben (auch unabhängig von der nur umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung) und daher Einkünfte erzielen. Die mit dem Betrieb der Anlage anfallenden Kosten sind Betriebsausgaben. Damit fallen auch die Zinsen bzgl. der auf die Anschaffungskosten anfallende Finanzierung auch unter den Betriebsausgabenabzug. Allerdings empfehle ich Ihnen, dass im Darlehensvertrag als Verwendungszweck grundsätzlich eine Aufteilung der Finanzierungssumme genannt ist (24.000 EUR für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage, 26.000 EUR als Teil der Dachsanierung). Weiterhin würde ich empfehlen, dass Sie für den Betrieb der PV-Anlage ein separates Konto eröffnen und auf dieses Konto dann das Darlehen auszahlen lassen. Hintergrund ist, dass es vor kurzem ein nachteiliges Urteil bzgl, der Vermengung von Eigenkapital und Fremdkapital gegeben hat. Die Vermischung mit Eigenkapital sollte möglichst unterbleiben, damit der vollständige Zinsabzug nicht gefährdet ist.
Noch ein Hinweis zur Dachsanierung. Hier gibt es seit dem 01.01.2020 den neuen § 35c EStG.Sofern die Sanierung von einem Fachunternehmen ausgeführt wird und dieses bescheinigt werden kann. Weiterhin muss die Immobilie älter als 0 Jahre alt sein. Hier können dann im Jahr 1 + 2 jeweils 7% und im 3. Jahr 6% als Steuergutschrift beantragt werden. Bei 43.000 EUR könnten Sie somit Steuerersparnisse von insgesamt 8.600 EUR erreichen. Hier der Link zum § 35c EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html
Sofern die Sanierung allerdings mit geförderten KfW-Darlehen erfolgt, wäre eine Förderung über den § 35c EStG ausgeschlossen. Ich würde Ihnen raten, sich bei Bedarf mit einem Energieberater in Verbindung zu setzen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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danke für den weiterführenden Tipp mit dem Steuervorteil gemäß § 35c EstG. Wir haben einen KfW-Kredit im November 2019 beantragt (zu den damaligen Konditionen) und auch zugesagt bekommen, jedoch noch nicht abgerufen. Seit dem 24.01.2020 gibt es jedoch deutlich bessere KfW Konditionen (20% Tilgungszuschuss anstatt nur 7,5%), jedoch müsste ich 6 Monate Sperrfrist vor einer erneuten Beantragung einhalten, um diese verbesserten Konditionen zu erhalten. Das will ich nicht. Daher ist die Förderung über den § 35c EstG mit 20% Steuerlast-Reduzierung über 3 Jahren verteilt die sinnvollste Art, zügig & günstig zu der Dachsanierung zu kommen. Dafür nehme ich dann einen Kredit bei meiner Hausbank. Den zugesagten KfW-Kredit werde ich kostenlos kündigen.
Zwei Rückfragen zum Photovoltaik-Thema:
Meine Hausbank kann das Darlehen auf 2 verschiedene Konten auszahlen, mit 2 verschiedenen Verwendungszwecken. Jedoch kann die monatliche Rate nur von 1 Konto erfolgen. Hier würde ich das private Konto nehmen. Wäre das ein Problem? Kann ich die anteiligen Finanzierungskosten der PV-Anlage dann trotzdem am Jahresende der PV zuordnen?
Können weitere Ausgaben, die teilweise zur privaten Dachsanierung und auch zur Installation der Photovoltaik dienen, anteilig auch der Photovoltaik zugeordnet werden? D.h. z.B. Gerüstkosten, Isolierung der Stromleitungen für die Arbeiten am Dach, usw.?
Kann ich privat diese Arbeiten beauftragen und Rechnungen von meinem privaten Konto bezahlen, und am Jahresende bei der Steuererklärung trotzdem anteilig der PV zuordnen? Welchen Anteil? Gemäß der Aufteilung der Summen, also 24.000 von 67.000 Anteile für die PV, und 43.000 von 67.000 Anteile der Dachsanierung?
Mit freundlichen Grüßen
M. S.
die Zahlung der Rate vom Privatkonto ist kein Problem.
Die Zuordnung der anderen Kosten wäre grundsätzlich anteilig möglich. Allerdings muss der Aufteilungsschlüssel objektiv nachvollziehbar sein und ich schätze, dass eine Aufteilung nach Rechnungsbetrag nicht anerkannt wird, weil z.B. die Vorhaltedauer für das Gerüsts für die Dachsanierung sicher deutlich höher wäre, als für die Dachsanierung. So gab es in der Vergangenheit schon Urteil, bei denen Kosten der Dachsanierung ebenfalls nicht anerknnt wurden, ob ein neues Dach notwendig war, um die Betriebsdauer der PV-Anlage für die nächsten 20 Jahre zu gewährleisten. Ich würde daher versuchen einen Teil der mit Kosten geltend zu machen, aber einen anderen Schlüssel zu finden (z.B. Gerüst für max. 2-3 Tage, weil die Installation der Anlage sicherlich in dieser Zeit möglich wäre).
Schöne Grüße!