China als Verursacher der Covid-19 verklagen
Fragestellung
Guten Tag,
als Freiberufler verliere ich durch die Pandemie in diesem Jahr 90.000 Euro. Inzwischen bestätigt u. a. die WHO, dass sie viel zu spät von China über das Virus und die damit verbundenen Gefahren informiert wurden. Zudem hat das RKI über Monate das Tragen von Masken als unsinnig abgelehnt. In beiden Fällen wurde wertvolle Zeit vertan. Millionen von Unternehmern sind jetzt die Leidtragenden, während ausgerechnet Politiker und Beamte mit voller Besoldung bei weniger Arbeit zuschauen.
In einem Rechtsstaat gilt nach meinem Verständnis, dass der, der Dritten einen Schaden zufügt, dafür in Regress genommen werden kann. Ich trage mich mit dem Gedanken, das RKI und der VR China eine Schadensrechnung in Höhe von 90.000 Euro zu senden (siehe meine Ausführungen in der anliegenden Datei).
Keine Sorge, als Dozent und Journalist (siehe www.nachgehaakt.de und www.thomashaak.de) bin ich Herr meiner Sinne. Aber eben kein Jurist. Außerdem will ich ein Zeichen setzen, damit wir Unternehmer uns hierzulande zur Wehr setzen, statt mit "alternativlosen" Corona-Regeln unseren Untergang herbeizuführen.
Genauso wie Bertold Brecht es erkannte: "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat bereits verloren."
Wer kann mich hier juristisch begleiten?
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Morgen,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen sowie unter Berücksichtigung der Höhe Ihres gebotenen Einsatzes wie folgt beantworten:
Bevor zu materiell-rechtllichen Fragen eines Schadensersatzanspruches etwas gesagt wird, wäre die Frage der Gerichtsbarkeit zu klären. Da Sie als Privatperson vorgehen möchten,´wären die Zivilgerichte am Ort der schädigenden Handlung zuständig.
Problematisch wird die Vollstreckbarkeit einer etwaigen positiven Entscheidung.
In materiell-rechtlicher Hinsicht unter der Annahme, dass deutsche Gesetze überhaupt anwandbar sind, müssten Sie nachweisen, dass die VR China entgegen einer unverzüglichen Mitteilungspflicht schuldhaft die entsprechenden Mitteilungen unterlassen hat. Da sehe ich keinerlei Möglichkeit einer Beweisführung. Ihre vorgebrachten Argumente sind zwar logisch aber nicht zwingend. Es ist sehr fraglich, ob ein deutsches Gericht darauf eine Verurteilunbg stützen wird.
Sie müssten ferner die Kausalität nachweisen, wozu nach BGH-Rechtsprechung auch gehört, dass Sie andere Gründe für wirtschaftliche Schäden ausschließen.
Im Hinblick auf den Vorwurf gegen das RKI müssen Sie sich ein überwiegendes Mitverschulden anrechnen lassen. Das RKI hat Ihnen das Tragen einer Maske ja nicht untersagt. Es hätte Ihnen daher freigestanden, eine solche Maske zu tragen.
Schließlich müssen Sie mit erheblichen Kosten rechnen. Eine Klage über 90TEUR in 3 Instanzen würde Kosten von rund 43.000.- € verursachen. Die von Ihnen hier eingesetzten 47.- € sind daher denkbar ungeeignet, einen Anwalt zu bewegen, mehr als eine erste Beratung zuteil werden zu lassen.
Ich halte Ihr beabsichtigtes Vorgehen für denkbar aussichtslos und rate daher dringend davon ab.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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