BVV Berlin Rentenerhöhung
Fragestellung
Ich bin seit über 4 Jahren Rentner und erhalte vom BVV in Berlin eine Betriebsrente,, die bisher nicht erhöht wurde. Gibt es Möglichkeiten den BVV zu "bewegen", mir zumindest einen Inflationsausgleich zu zahlen ?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt RA Michael Grübnau
Sehr geehrter Fragesteller,
diese Möglichkeit gibt es nach § 16 des Betriebsrentengesetzes.
Dort steht:
Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden; dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
Der Prüfzeitraum beträgt 3 Jahre.
Hat der Arbeitgeber keine Anpassungsprüfung gem. § BETRAVG § 16 vorgenommen oder eine Anpassung zu Unrecht verneint, bleibt er verpflichtet, diese zu Unrecht unterbliebene Anpassung jederzeit später (nachträglich) nachzuholen.
Erkundigen Sie sich bitte zunächst nach dem Anpassungstichtag und fordern Sie Ihren Arbeitgeber dann auf, die Betriebsrente anzupassen.
Danach besteht dann die Möglichkeit, eine Erhöhung einzuklagen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Arbeitsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
diese Antwort ist aus meiner Sicht wenig fundiert. Die von Ihnen beschriebene Argumentation kann ich kostenlos z.b. über diesen frei zugänglichen Link bekommen, wobei dieser inhaltlich noch wesentlich differenzierter ist:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/anpassung-von-bvv-renten-ehemaliger-bankmitarbeiter_078902.html. Ich hätte von Ihnen eine Antwort auf Basis der aktuellen Rechtsprechung bzgl. der konkreten Situation beim BVV erwartet.
Mit freundlichen Grüßen
R. M.
meine Antwort fußt auf einem renommierten Kommentar zum Betriebsrentenrecht.
Ich kann gerne noch weiter ausholen, wenn Sie wünschen.
Mit freundlichen Grüßen
Grübnau-Rieken