Butterfly Messer vom Zoll sichergestellt
Fragestellung
Mein Sohn ( 14 Jahre ) hat aus dem Bulgarien Urlaub ein Butterfly Messer in meinen Koffer gelegt.
Dieses wurde vom Zoll am Düsseldorfer Flughafen Sichergestellt.
Jetzt wurde gegen mich ( den Vater ) ein Strafverfahren eingeleitet.
Können Sie mir einen Rat geben, wie Ich jetzt weiter vorgehen soll ?
Ist es ratsam mir einen Rechtsanwalt zu nehmen?
Soll Ich oder mein Sohn die Schuld auf sich nehmen?
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtssache ohne die Kenntnis der Ermittlungsakte nicht möglich ist.
Ein Butterflymesser ist grundsätzlich eine Waffe nach dem Waffengesetz. Dessen Besitz ist verboten. Hier können bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe drohen. An der Tatsache bzw. rechtlichen Feststellung, dass es sich bei dem Butterfly-Messer um eine Waffe nach dem Waffengesetz handelt und dass diese sich im Koffer befand und deswegen sichergestellt wurde, wird sich auch nichts diskutieren lassen.
Es ist ein nicht seltenes Problem, dass Urlauber aus dem Ausland Messer mitbringen, die im Ausland sogar legal sind, hierzulande jedoch unter das Waffengesetz fallen.
Wenn Ihr Sohn das Messer eigentlich eingepackt hat, dann könnte ein Ermittlungsverfahren gegen Ihren Sohn geführt werden. Denn mit 14 ist man zumindest strafmündig. Allerdings gilt Jugendstrafrecht und da er ohnehin wahrscheinlich nicht vorbestraft ist, hätte dies keine großartigen strafrechtlichen Konesequenzen. Sie als Erwachsener hätte keine so milde Strafe wie Ihr Sohn zu befürchten. Jedoch sind Sie aller Voraussicht nach auch nicht vorbestraft, sodass eine Freiheitsstrafe ohnehin nicht in Betracht käme, sondern allenfalls eine Geldstrafe, die sich am Einkommen ausrichtet.
Ich kann nu dringend empfehlen, sich einen Anwalt zu nehmen. Als erstes wäre, bevor eine Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird, Akteneinsicht in die Ermittlungsakten zu beantragen, damit man sich ein Bild über die Sach- und Rechtslage machen kann.
Ich kann Ihnen gerne anbieten, Sie in der Sache als Verteidiger zu vertreten. Ich würde sofort Akteneinsicht beantragen, wenn Sie mir eine Vollmacht unterzeichnen, damit wir uns ein genaueres Bild machen können.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Sollten Unklarheiten bestehen, dann nutzen Sie die Kommentarfunktion, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski (Rechtsanwalt)
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