Businessplan-Gewerbe- u. Einkommenssteuer in der Rentabilitätsvorschau
Fragestellung
Guten Abend Frau Klüsener,
es geht um eine Stelle im Businessplan. Ich will mit einem Onlineshop (Einzelunternehmen) demnächst starten und bin eigentlich am Ende der Planung. Es geht mir um die Gewerbesteuer, die Einkommenssteuer und wo und wie ich diese in der Rentabilitätsvorschau und im Luquiditätsplan eintrage. Ich weiß, dass im Liquiditätsplan die Gewerbesteuer und auch die Einkommenssteuer quartalsweise zu bestimmten Zeiten abgeführt wird. Wichtig wäre es für mich zu wissen, wie und wo ich diese Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung eintrage und wie ich diese berechne. Im ersten Jahr passiert da eh net viel, da die Beträge und der Gewinn zur Berechnung erst für das zweite Jahr gebraucht werden. Im zweiten Jahr habe ich keinen Betrag für die Gewerbesteuer, da ich unter dem Freibetrag von 24 500€ bin. Die Enkommenssteuer muss ich aber nach Abzug des Freibetrages von 8820€ und einem Eingangsprozentsatz von 14% zahlen. So, und jetzt im dritten Jahr wird es interessant, weil die Gewerbesteuer den Gewinn nicht mehr mindern darf, also darf ich diese nicht vom Gewinn einfach abziehen, oder? Man kann sie der Einkommensteuer anrechnen, ist das richtig?
Jetzt meine Fragen.
Es gibt ja das Betriebsergebnis(Gewinn vor Steuer), davon werden die Abschreibungen, Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer abgezogen und am Ende bleibt des Monatsüberschuß, richtig?
Wenn ich die Gewerbesteuer ja nicht vom Gewinn abziehen darf für das vierte Jahr, bleibt ja diese Position in der GUV leer oder muss da der Betrag für Gewerbesteuer notiert werden?
Die Gewerbesteuer wird vom Gewinn berechnet und dann kann man den 3,8-fachen Messbetrag der Einkommenssteuer anrechnen und dann zahlt man weniger Einkommenssteuer? Also fülle ich in der GUV nur die Position der Einkommenssteuer aus oder auch die Position der Gewerbesteuer?
Muss ich dann in der Liquiditätsplanung die Position von der Gewerbesteuer überhaupt aufführen, da ich diese ja von der Einkommenssteuer abgezogen habe?
Ich weiß, es sind einige Fragen aber ich bin mir sicher dass sie sofort wissen um was es geht.
Ich werde ihnen auch eine Datei zukommen lassen, die meine GUV und Liqudität aufzeigt.
Wie würden sie diese 2 Themen in der GuV und in der Liquditätsplanung bearbeiten?
Bitte helfen sie mir damit ich die Welt erobern kann :))
Ich bedanke mich im Vorraus und wünsche eine gute Nacht.
Mit freundlichen Grüßen
Sabeta
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Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrte Ratsuchende, vielen Dank für Ihre interessante Anfrage, die ich Ihnen gern im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.
Haptsächlich möchte ich Ihnen nachfolgend Links mit auf dem Weg geben, in denen Sie auch Ihre Antworten auf Ihre Fragen finden werden.
Erst müssen Sie bitte die Gewerbesteuer wegen des Kürzungsbetrages in der Einkommensteuer berechnen: (Bitte Ihren Gewerbesteuerhebesatz Ihrer Gemeinde heraussuchen)
https://www.finanzrechner.org/sonstige-rechner/gewerbesteuerrechner/
Ich habe Ihnen auch hierzu ein erläuterndes Merkblatt beigefügt.
Dann können Sie Ihre Einkommensteuer berechnen:
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/
Die Gewerbesteuer wird jeweils zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. fällig.
Die Einkommensteuer wird jeweils zum 10.3., 10.06., 10.09. und 10.12. fällig.
Bitte in den jeweiligen Monaten 1/4 berücksichtigen!
Ich hoffe, ich konnte Sie mit meiner Antwort unterstützen und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener
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mir ging es ehrlich gesagt um die Frage, wo ich es in der GuV eintragen soll. Ich wollte wissen, ob ich den Betrag der Gewerbesteuer überhaupt in der GuV eintragen soll, da ich ja die Gewerbesteuer der Einkommenssteuer angerechnet habe. Da stecke ich grad fest, weil ich nicht genau weiß, wie die beiden zu einander stehen, nachdem ich ich sie "verrechnet" habe. Mir ging es nicht um die Zeiten, wann die Steuern abgeführt werden und es geht mir auch nicht um die Berechnung, denn diese Finanzrechner kenne ich bereits. Ich weiß, wie man die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer berechnet. Auch das Merkblatt ist mir bekannt. Das war nicht meine Frage. Es geht mir darum zu verstehen, ob ich den Betrag der Gewerbesteuer in meiner GuV überhaupt aufnehmen soll?
Ich schreibe ihnen mal auf, was meine Berechnungen ergeben haben und dann bitte ich sie, dass wir das zusammen lösen.
Also die Einkommenssteuer ergab einen Betrag in Höhe von 12 696€. Davon ziehe ich das 3,8-fache vom Steuermess-Betrag (875*3,8=3325€) ab und es bleiben 9371€. 9371€ / 12 Monate = 781€ pro Monat Einkommenssteuer. Das habe ich auch so in der GuV eingetragen. 781e für jeden Monat.
Gewerbesteuer ergab einen Betrag von insgesamt 3500€.
So und jetzt die Frage. 3500€/12Monate= 292€. Soll ich diese 292€ in der GuV für jeden Monat eintragen oder nicht? Ich habe ja die Gewerbesteuer der Einkommenssteuer angerechnet. Was mache ich jetzt mit diesen 3500€? Oder entfällt das in der GuV, da ich es ja verrechnet habe?
Oder muss ich die Differenz von 3500€(Gewerbesteuer)-3325€(angerechneter Betrag)=175€ als Aufwand für das ganze durch 12 Monate teilen?
Das war es, was ich gemeint habe.
Und, in der Liquditätsplanung habe ich die Einkommenssteuer (9371€) und die Gewerbesteuer (3500€) durch 4 geteilt (Quartalabgabe) und diese so zu den vorgegebenen Zeiten eingetragen. Ist der Betrag der Gewerbesteuer in Höhe von 3500€ richtig oder muss ich da einen anderen Betrag nehmen oder gar keinen Betrag da dieser ja wie in der GuV der Einkommenssteuer angerechnet wurde?
So das waren die 2 Dinge die ich wissen wollte. Die Eintragung in der GuV, wie die Beträge sich nach dem "anrechnen" verhalten und ob der Gewerbetrag (3500€) in der Liquditätsplanung richtig ist, den ich genommen habe oder ob dieser auch "verfällt" und ich ihn nicht eintragen soll?
Ich bitte sie, lassen sie uns das kurz lösen, damit ich mein Bankgespräch vorbereiten kann.
Ich wünsche einen schönen Tag.
MFG, Sabeta
ja ihre Antwort war sehr gut und sehr genau.Wirklich top. Doch ich brauche wie gesagt nur zu wissen wie sich das verhält bei der Eintragung der Beträge in der GuV und der Gewerbesteuer/Eikommenssteuer in der Liquditätsplanung, da ich diese 2 Steuern verrechnet habe etc.? In der letzten Nachricht habe ich ihnen alles aufgeschrieben. Ich hoffe, dass sie es nachvollziehen können.
Ich habe ihnen eine neue Datei mit der GuV und der Liquditätsplanung (GuV+Liq neu) zukommen lassen und habe die wichtigen Stellen mit Farben markiert.
Ich würde nur gerne wissen ob das so in Ornung ist, wie ich es notiert habe?Ob die Beträge und der Eintrag richtig sind/ist?
Danach brauche ich nix mehr und kann loslegen :)
Ich bedanke mich und wünsche ihnen einen schönen Tag.
MFG
Sabeta
ich habe mir Ihre Berechnung angeguckt und Ihre Fragen gelesen:
Dazu sei vorab klärend anzumerken:
Sie erzielen (in Zukunft) Einkünfte aus Gewerbebtrieb. Das heißt, Sie müssen sowohl Einkommensteuer als auch Gewerbesteuer zahlen, im Rahmen der vierteljährlichen Vorauszahlung, so wie Sie es in Ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigt haben.
Nachfolgend zur Erläuterung:
Würden Sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen, würden Sie nur mit der Einkommensteuer belastet sein. Da dies ungerecht scheint, hat der Gesetzgeber sich eine Möglichkeit erdacht, den der mit beiden Steuerarten belastet ist, zu entlasten: in Form der Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. So hat der Gewerbetreibende zwar sowohl die Gewerbesteuer als auch die Einkommensteuer zu zahlen, ist aber bei der Einkommensteuer ein wenig entlastet gegenüber demjenigen der nur die Einkommensteuer an das Finanzamt zu leisten hat.
Die Liquiditätsplanung ist klar: Sie müssen monatlich soundsoviel erwirtschaften, um zu leben.
Bei der Rentabilitätsplanung im 2. Jahr haben Sie bei einem Gewinn von rd. 48 TEUR beim Ergebnis nach Steuern keine Gewerbesteuer berücksichtigt.
Sie sollten es so machen wie bei der Rentabilitätsplanung im 3. Jahr: pro Monat 1/12 Gewerbesteuer und 1/12 Einkommensteuer. Dann stimmt das Ergebnis nach Steuer.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen das ein wenig erläutern?
Wenn noch etwas unverständlich ist, bitte nachfragen.
Gern auch telefonisch.
VG
Jeannette Klüsener, Steuerberaterin
darf ich Sie bitte morgen im Laufe des Tages anrufen bitte?
Ich fliege am Freitag weg, da wäre es toll wenn es morgen noch geht?!
Können Sie mir Ne zeit nennen wo sie ein paar Minuten haben?
Und natürlich welche Nummer ich wählen müsste?
Danke.
Mfg
Sabeta
ein letztes Mal ich :) Ich weiß, dass ich sie bestimmt nerve, aber sie sind meine letzte Hoffnung :)
Danke für diese letzte Antwort.
Ich fasse es ein allerletztes Mal zusammen und sie bestätigen mir diese Zusammenfassung und ich nerve sie nie wieder :)
Also: Es ist doch so wie bei einem Angestellten. Ich arbeite ein ganzes Jahr und bekomme dann am Ende des Jahres einen Nachweis wie viel ich in diesem Jahr verdient habe und aufgrund diesen Daten mache ich ja im nächsten Jahr meine Steuererklärung und muss nachzahlen oder bekomme was vom Finanzamt zurück. Im ersten Jahr meiner Unternehmung zahle ich ja diese Steuern nicht, da es mein erstes Jahr ist und aufgrund des Ergebnisses (Jahresüberschuß-Gewinn nach Steuern) am Ende des ersten Jahres wird doch festgestellt wie viel ich im nächsten Jahr an Steuern zahlen soll, oder nicht?
Da ich im 1.Jahr unter den 24500 € - Freibetrag bin, gehe ich davon aus, dass ich nur die Einkommenssteuer im zweiten Jahr zahlen muss und die ca. 48 000€ sind vom Gewinn vom zweiten Jahr und davon habe ich die Gewerbesteuer und die Einkommenssteuer für das dritte Jahr errechnet. Oder war das falsch?
So, also jetzt sage ich, für das dritte Jahr errechne ich die Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer und ziehe diese von der Einkommenssteuer ab und teile diesen Betrag durch 12 Monate um die Einkommenssteuer zu mindern. Und ich teile auch die Gewerbesteuer in Höhe von errechneten 3500€ durch 12 Monate und notiere DAS ERGEBNIS VON 292€ IM DRITTEN JAHR MEINER GUV VON JANUAR BIS DEZEMBER? IST DAS RICHTIG? :)) ALSO ICH NOTIERE BEIDE BETRÄGE IN DER GUV FÜR DAS DRITTE JAHR? NICHT NUR DIE EINKOMMENSSTEUER,SONDERN AUCH DIE GEWERBESTEUER?
Ich zahle also beide Steuern und alle Beträge werden in der GuV für jeden Monat notiert, doch ich ziehe die Gewerbesteuer von der Einkiommenssteuer ab, da diese den Gewinn mindert. Und das gleiche Verfahren mache ich auch bei der Liduitätsplanung, wobei ich dort diese beiden Steuern nicht monatlich, sondern quartalsweise eintragen muss, ist das richtig?
Ich habe auch im Internet gelsen, dass die Gewerbesteuer den Gewinn nicht mindern darf. Also müsste ich den Betrag der Gewerbesteuer vom dritten Jahr im VIERTEN Jahr der GuV wieder dazurechnen. Liege ich da richtig oder wieder falsch?
Ich bitte sie mir noch ein letztes Mal auf diese Fragen zu antworten und dann bin ich happy und kann das ganze endlich zu 100% abschließen.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende.
MFG, Sabeta