Btm Verfahren
Beantwortet von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo,
gegen meinen Sohn 17 Jahre alt wurde über einen WhatsApp Chat bei dem er 15 Jahre war ein Verfahren wegen Btm eröffnet. Das war am 01.12.2020. Wir haben darauf hin einen Anwalt damit beauftragt die Akten einzusehen. Unser Anwalt hat bis heute keine Akte zugesendet bekommen. Unser Anwalt hat empfohlen das unser Sohn schon im Vorfeld Urintests machen lassen soll was aber wenig Sinn macht da er nach wie vor Cannabis konsumiert. Unser Sohn hat schwere Depressionen. Daher versuchen wir aktuell medizinisches Cannabis zubekommen. Können Sie mir mitteilen was im schlimmsten Fall passiert wenn es zum Gerichtstermin kommt und er auch nach wiederholtem mal nicht nachweisen kann das er kein Cannabis konsumiert. Vielen Dank.
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Antwort von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Es ist hier nach so langer Zeit eher unwahrscheinlich, dass noch Anklage erhoben wird. Es wäre Jugendstrafrecht anwendbar. Gerade im Jugendstrafrecht gilt der Grundsatz, dass zeitnah eine Verfolgung erfolgen sollte, weil nur dann sinnvoll auf die Entwicklung des Jugendlichen eingewirkt werden kann. Diesen Ansatz verfolgt das Jugendstrafrecht im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht, welches den Sühnecharakter mehr in den Vordergrund stellt.
Im Jugendstrafrecht ist bei keinen Vorstrafen üblicherweise mit Auflagen und Weisungen zu rechnen. Das sind meist Arbeitsstunden, die abzuleisten sind und Gespräche mit der Jugendgerichtshilfe.
Wenn Sie nachweisen können, dass das Cannabis medizinisch indiziert ist, stehen die Chancen für eine Straffreiheit besser. Ansonsten kommt es auch auf die Menge und die Häufigkeit an. Wenn es nur zum Eigenverbrauch war, so kann das auch zur Straffreiheit führen.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen. Nutzen Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion.
Draudt
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das muss von vorne herein mit einem Attest verhindert werden. Wenn das nicht geht, können immer weitere Verfahren auf ihn zukommen.
Mit freundlichen Grüßen Draudt Rechtsanwältin
Mit einem ärztlichen Attest