Brutto/ Nettoberechnung bei einer freiberuflichen Tätigkeit
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich als freiberuflicher Bauleiter selbständig machen. Ich bin staatl. gepr. Techniker für den Tiefbau. Ich bitte sie, unter Verwendung meiner Angaben, das mtl. Nettoentgelt zu ermitteln. Außerdem brauche ich eine Einschätzung zu meinem Status der freien Berufe. Gehöre ich zu den Katalogberufen, oder ähnlichen Berufe. Wie sieht das in der Praxis aus? Ist man auf jeden Fall Freiberufler, wenn man als Bauleiter tätig wird? Ist für mich entscheidend ob ich in Zukunft ein Gewerbe anmelden muss und dann auch Gewerbesteuer zahlen muss.
Einnahmen monatlich 6500 €. Jahreseinkommen 78.000 €
RV 1.187,45 €
KV 685,88 €
PV 123,90 €
AV 91,35 €
Steuerklasse 1
Keine Kirchensteuer
Keine betrieblichen Ausgaben
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich habe Ihnen die Berechnung für das monatliche Nettoentgelt hochgeladen. Danach beträgt dies monatlich 3.088,45 €.
Dabei ist die Frage nach einer Gewerbesteuerbelastung noch nicht berücksichtigt.
Zur Tätigkeit als Bauleiter ist festzustellen:
Wer keine dem Architekten vergleichbare Ausbildung erfahren hat (ledigl. Besuch einer Technikerschule), ist nicht freiberufl. tätig (BFHVIII R 121/80 v. 17.11.81, BStBl II 82, 493 und III R 43–44/85 v. 22.1.88, BStBl II 88, 497). Hingegen übt der Hochbautechniker, der durch praktische Tätigkeit in der Bauplanung die theoretischen Kenntnisse eines Architekten erworben hat, auch in den Veranlagungszeiträumen eine architektenähnl. Tätigkeit aus, in denen er ledigl. als Bauleiter tätig wird (BFH IV R 118–119/87 v. 12.10.89, BStBl II 90, 64).
In Analogie zum Hochbautechniker dürfte Ihre Ausbildung als Techniker für den Tiefbau ebenfalls anerkannt werden und damit die Tätigkeit als Bauleiter freiberuflich ausgeübt werden. In dem Urteilsfall war der Hochbautechniker jedoch vor der Tätigkeit als Bauleiter bei einem Architekten beruflich tätig und hat sich dadurch auch die praktische Erfahrung auf diesem Gebiet angeeignet. Daher kommt es auf den Einzelfall an. Falls Ihr Werdegang vergleichbar ist, wird die Bauleitertätigkeit als freiberuflich anerkannt. Dort lag eine langjährige Erfahrung mit Gebäudeplanungen vor.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne über die Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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Vielen Dank.
Sie hatten in Ihren Angaben RV-Beiträge angegeben. Wenn Sie als Bauleiter selbstständig sind, sind Sie nicht rentenversicherungspflichtig. Möchten Sie in der angegebenen Höhe freiwillig Beiträge einzahlen?
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
ja ich möchte freiwillig in die gesetzl. RV einzahlen.
könnten Sie mir bitte die Frist etwas verlängern?
Ich würde die Berechnung noch heute Abend fertigstellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff