Brief nicht angekommen
Fragestellung
Hallo mein Sohn hat eine 3 1/2 Jährige Lehre als Elektischer absolviert in Energie und Gebäudeelektrik Er hat auch an der Gesellenprüfung teilgenommen - Praktisch bestanden - Theorie durchgefalllen Dann hat er die Theorie wiederholt - Durchgefallen - Hat aber nicht mehr in seinem Ausbildungs- betrieb gearbeitet. Daraufhin hat er sich zur dritten Prüfung im Januar 2013 angemeldet und auch alle Lehrgäng mitgemacht. Für den Prüfungstermin sollte er eine Einladung der HWK bekommen, die aber nie bei uns eingetroffen ist. Laut HWK aber verschickt. Dadurch konnte er nicht teil- nemen und ist quasi wieder durchgefallen. Kann man hier etwas tun? Einspruch erheben oder Einklagen oder...? Bitte dringend um Rat Gruß
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ohne die genauen Regularien der zuständigen Handwerkskammer zu kennen, gehe ich davon aus, dass Voraussetzung für ein Nichtbestehen der Prüfung das unentschuldigte Fehlen ist. Diies setzt aber voraus, dass Ihr Sohn Kenntnis von dem Prüfungstermin gehabt haben muss. Denn andernfalls kann man ihm sein Fehlen nicht vorwerfen.
Die Beweislast für die Kenntnis obliegt der Handwerkskammer. Diese muss im Streitfall nachweisen, dass Ihr Sohn ordnungsgemäß zur Prüfung geladen wurde, also die Ladung auch erhalten hat. Ob ihr dies gelingen kann, kann ich ohne nähere Kenntnis der Umstände der Ladung aus der Entfernung nicht feststellen.
Das zuständige Rechtsmittel gegen den Beschluss der HWK, die Prüfung als Nichtbestanden zu werten, ergibt sich aus der entsprechenden Prüfungsordnung und wird ein Widerspruch gem. § 70 VwGO sein. Hier ist insbesondere die Widerspruchsfrist von 1 Monat zu beachten. Die Entscheidung der Handwerkskammer sollte aber auch mit einer entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein, aus der sich konkret ergibt, wo das Rechtsmittel einzulegen ist.
Es empfiehlt sich, einen im Verwaltungsrecht tätigen Rechtsanwalt mit der Vertretung zu betrauen.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt, Köln
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Der Experte hat mich toll beraten und auch sehr schnell
Anwrot kam prezise und auf mein Problem zugeschnitten
Kann man nur empfehlen
Rückfrage des Kunden
vielen Dank für Ihre Antwort - vorallem auch so schnell
Wann beginnt die Frist von 1 Monat nach ERhalt
der Prüfungsergebnisse? Und wo finde ich am
besten einen Rechtsanwalt im Raum Saarbrücken
der sich auf diesem Gebiet spezialisiert hat?
Vielen vielen Dank nochmals
Gruß Pia Burda
Expertenantwort auf die Rückfrage des Kunden
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt