Break-Even beschränkte Steuerpflicht. Wann lohnt sich ein Wohnsitz in D
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Deutscher, lebe in Belgien, arbeite als Unternehmensberater für ein in Heidelberg ansässiges deutsches Unternehmen (ohne Dependancen in B), welches mich im Rahmen von Projektarbeit in alle Länder der Welt entsendet. Ich habe zusätzlich einen Home Office Abkommen, welches vorsieht, dass ich einige Tage im Monat von zu Hause (in Belgien) aus arbeiten darf.
Ich bin niemals mehr als 183 Tage im Jahr auf einem Projekt unterwegs.
Ich habe keinen Wohnsitz in Deutschland und bin dort auch nicht bei einem Einwohnermeldeamt gemeldet.
--> Vor dem Hintergrund dieser Gesamtkonstellation bin ich in D beschränkt steuerpflichtig und mein Lohnsteuer in D wird monatlich nach der Anzahl der Tage im Inland (D) und der Tage im Ausland (restliche Länder und B) aufgeteilt.
Der "deutsche" Teil wird in D direkt von meinem Arbeitgeber versteuert und an das deutsche FA abgeführt.
Der "restliche" Teil (Home Office Tage in B sowie Projekt-Aufenthalte in allen anderen Ländern der Welt) wird nach DBA mit Belgien in D von der Besteuerung freigestellt. Den belgischen Teil des zu versteuernden Einkommens gebe ich dann in meiner jährlichen Steuererklärung in Belgien an (Inklusive Progressionsvorbehalt).
Ich bin niemals mehr als 183 Tage im Jahr auf einem Projekt unterwegs, sodass eine Betrachtung der steuerlichen Veranlagung in "Drittländern" hier nicht Gegenstand der Fragestellung ist. (Ich bin lediglich in B und D einkommenssteuerpflichtig).
Nun zur eigentlichen Problemstellung:
Mir stellt sich schon seit einigen Jahren die Frage, ob ich mich nicht steuerlich deutlich besser stellen würde, wenn ich eine Wohnung in Deutschland beziehen würde, um somit in den Genuss der unbeschränkten Steuerpflicht zu kommen
--> Dies würde mir ermöglichen sämtliche Familienleistungen geltend zu machen (bin verheiratet und habe 3 Kinder) sowie eine bessere Steuerklasse zu nutzen.
Ich tue mich sehr schwer hier eine „Break-Even“ Betrachtung zu erarbeiten, die mir bei meinem Momentanen Gehalt darlegt, wie teuer eine Wohnung in D ca. sein dürfte, um die Steuerlast gesamtheitlich doch noch zu optimieren.
Zusatz:
--> Die unbeschränkte Steuerpflicht nach §1 Abs.3, §1a EStG kommt für mich nicht in Frage, da deutlich weniger als 90% meines Gehaltes in D versteuert wird.
Können Sie mir bei dieser Fragestellung helfen?
Wäre es möglich Anhand 2 fiktiver Gehalts-Scenarien zu bewerten, wieviel eine Wohnung in D Kosten dürfte, damit sich die "unbeschränkte Steuerpflicht" noch lohnt?
Szenario A:
Fiktives Jahreseinkommen von 100.000€ davon 20.000€ in D und 80.000€ in B
Szenario B:
Fiktives Jahreseinkommen von 100.000€ davon 50.000€ in D und 50.000€ in B
Danke und Gruß
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind gemäß Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Belgien (DBA) vorrangig im Ansässigkeitsstaat zu besteuern. Wenn Sie in beiden Staaten ansässig sind (jeweils in beiden Staaten eine Wohnung unterhalten), dann ist der Ansässigkeitsstaat derjenige, in dem der Lebensmittelpunkt der Lebensinteresse liegt, dies ist normalerweise dann dort, wo die Familie lebt. Je nachdem, wo Ihre Familie lebt, ergibt sich also eine unterschiedliche Zurechnung der Einkünfte.
Bei einem inländischen Einkommen (Gesamtbetrag der Einkünfte) in Höhe von 50.000 € (Sonderausgaben lediglich in Höhe des Pauschbetrags von 72 €, keine außergewöhnlichen Belastungen, keine Steuerermäßigungen) ergibt sich bei Zusammenveranlagung von Ehegatten unter Berücksichtigung von drei Kindern (Kinderfreibetrag/ Kindergeld) sowie Progresionseinkünften in Höhe von 50.000 € eine Einkommensteuer von ca. 12.800 € zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Einkommen 20.000 € und 80.000 € Progressionseinkünften ergibt sich demgegenüber eine Einkommensteuer von ca. 5.000 € (Basis Steuerjahr 2017).
Je nachdem, ob die Kinder in Deutschland kindegeldberechtigt sind und ob in Deutschland Vorsorgeaufwand als Sonderausgben abgezogen werden kann sowie je nach Vorliegen weiterer steuerlich relevanter Dinge, können sich diese Werte verändern.
Wenn Sie diese überschlägige Ermittlung mit Ihrer derzeitigen Steuerbelastung vergleichen, haben Sie einen Anhaltspunkt, in welcher Höhe sich Ausgaben für eine Wohnung steuerlich "lohnen".
In den meisten Fällen dürfte das Unterhalten einer angemessenen Wohnung Kosten verursachen, die die Steuerersparnis "auffressen".
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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