Bonusberechnung
Fragestellung
Hallo Herr Roth,
nachdem sie mich schnell und kompetent zu meinem Zeugnis beraten haben habe ich hier die nächste Frage:
Ich habe von meinem letzten Arbeitgeber die Abrechnung des Bonus bekommen (siehe Anhang).
Hier habe ich für Schott Value Added (SVA; proportional zum Gewinn nach Steuern) 142%
SVA BS PP (BS = Busimess Sektor; pp= pharmazeutische Primärverpackungen) 0%
Persönliche Leistung 100% bekommen.
Mich wundert SVA BS PP, solange ich bei Schott war, war der Gewinn der BS PP auf Best- Niveau. Ferner ist BS PP die größte BS von Schott, d.h. wenn BS PP auf 0% wäre könnte SVA Schott nur extrem schwer auf 142% sein.
Darf ich hier eine schriftliche Begründung für anfordern? Ist es sinnvoll diese gleich über einen Anwalt zu machen?
Grüsse
Dr. A. W.
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Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen ist der von Ihnen angesprochene Umstand nicht nachvollziehbar, so dass Sie ohne weiteres um eine schriftliche Stellungnahme bitten können.
Einen Anwalt würde ich erst einschalten, wenn eine solche Stellungnahme abgelehnt wird oder eine abgegebene Stellungnahme nicht nachvollziehbar ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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