Bodenrichtwert und Frage zur Umsatzsteuererklärung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Balluff,
Den Bodenrichtwert habe ich nicht ermitteln können, daher bitte ich Sie das für mich zu tun.
Für die Arbeitszimmer Afa Berechnung möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
1. Renovierungskosten: einen Teil der Belege/Zahlungsnachweise kann ich leider nicht mehr finden. Nachweisen kann ich nur 37.249,68 Euro für Renovierungskosten.
2. Sonstige Kosten (was nicht brauchbar ist bitte ignorieren):
• Notarkosten: 1.847,48 Euro
• Rechtsanwalt-kosten (Prüfung des Kaufvertrages vor dem Notartermin): 220,50
• Grunderwerbsteuer: 5.950,00
• Amtsgerichtgebühren: 1.007,35
• Hausverwaltungszustimmung: 88,96
• Maklerhonorar: 6.090,00
Zusätzliche Frage zur Umsatzsteuererklärung:
In Zeile 48 der EÜR (Gezahlte Vorsteuerbeträge) habe ich 614,92 EUR eingetragen, die ich auf Zeile 62 (Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern,§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG) der Umsatzsteuererklärung übertragen habe. In Zeile 16 der EÜR (Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben) habe ich 127,06 EUR eingetragen. Wo genau muss ich diesen Betrag in der Umsatzsteuererklärung eintragen? Ich habe es mit Zeile 39 versucht, aber ich bekomme lauter Fehlmeldungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. M.A.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich habe nun die Berechnung aktualisiert. Die gesamten Herstellungskosten betrugen:
190.204,29 €.
Der Gebäudeanteil beträgt 90.742,--. Hinzu kommt der nachträgliche Herstellungsaufwand i.H. v. 37.250,--.
Insgesamt demnach 127.992,-- ; 2 % hiervon sind 2.560,--
Der Anteil, der auf das Arbeitszimmer entfällt beträgt 377,--. Die AfA-Bemessungsgrundlage des Arbeitszimmers kommt auf 18.826,54 €.
Zur Umsatzsteuer:
In den Zeilen 39 (Lieferungen) und 40 (Sonstige Leistung) werden ausschließlich die Bemessungsgrundlagen für die Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben erfasst.
Sie müssen somit den Umsatz eintragen, nicht die USt.
Beste Grüße,
Björn Balluff
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Dr. M.A.