BMF Erlass bezüglich Tankgutschein bei Finanzamt Bruchsal
Fragestellung
Guten Tag, beziehe mich auf Ihre Empfehlung bezüglich der Tankgutscheinregelung auf den BMF-Erlass zu warten.
Für mich ist das Finanzamt 76646 Bruchsal zuständig. Können Sie mir Auskunft geben, ob dieses Amt schon per Erlass angewiesen wurde, die Entscheidung anzuwenden?
MfG
Jutta Pfitzenmeier
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Vielen Dank für Ihre Anfrage!
Aus meiner Sicht sind die letzten BFH-Urteile eindeutig und ich weiß nicht von einen anstehenden Erlass zur Tankgutscheinregelung. Unter folgenden Bedingungen können Sie agieren:
Muster für Tankgutschein
1. Briefkopf des Arbeitgebers
2. Bezeichnung: Gutschein für ... (Name des Arbeitnehmers)
für Monat ... (Monats- und Jahresangabe)
über 44 Euro
nur gegen Ware einzulösen bei ... (Tankstelle), ... (Anschrift) ...
3. Stempel und Unterschrift des Arbeitgebers
4. Gutschein erhalten am ... (Datum) ... (Unterschrift des Arbeitnehmers)
Sowie eine Arbeitsvertragliche Zusatzvereinbarung:
1. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer neben dem Gehalt einen steuerfreien Sachbezug im Wert von 44 Euro monatlich in Form eines Tankgutscheins.
2. Der Arbeitnehmer darf den Tankgutschein nur gegen Ware (und nicht gegen Bargeld) einlösen.
3. Der Ablauf bei der Gutscheineinlösung wird wie folgt festgelegt:
a) Der Arbeitnehmer darf frei entscheiden, bei welchem Unternehmen er den Sachbezug beziehen möchte. (Alternativ: Der Arbeitnehmer darf den Gutschein bei der Tankstelle ... einlösen).
b) Die Zahlung erfolgt durch direkte Abrechnung zwischen Arbeitgeber und dem Unternehmen, bei dem der Gutschein eingelöst wird. (Alternative Selbstzahler: Der Arbeitnehmer bezahlt bei dem Unternehmen. Der Arbeitgeber erstattet die Ausgaben gegen Vorlage der Rechnung und bestätigt dies auf dem Gutschein. Alternative Tankkarte: Der Arbeitnehmer benutzt eine auf 44 Euro monatlich limitierte Tankkarte des Arbeitgebers. Die Zahlung erfolgt durch direkte Abrechnung zwischen Arbeitgeber und dem Unternehmen).
4. Der Arbeitnehmer ist bei Einlösung des Gutscheins verpflichtet, den Betrag selbst zu entrichten, der 44 Euro im Monat übersteigt.
5. Die Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht freiwillig und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Auch bei wiederholter Zahlung wird kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
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