Blitzer
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir hatten gestern keine schöne Post im Briefkasten. Wir wurden irgendwann auf der Autobahn geblitzt. Mein Mann ist zu schnell gefahren. In dem Brief, den wir bekommen haben, steht, dass er außerhalb geschlossener Ortschaften abzgl. der Toleranz 126 km/h drauf hatte, Tempolimit lag bei 100. Da der Wagen auf mich läuft, kam die Post auch an mich. Was soll ich nun tun? Kriege ich Punkte? Ich will die nicht haben. Also, man sieht doch auf dem Blitzerfoto, dass ich das nicht bin. Was müssen wir bezahlen?
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Rechtsanwalt Tamas Asthoff
Sehr geehrter Fragestellerin.
Vielen dank für die Anfrage.
Nach ihrer Schilderung muss ich davon ausgehen, dass sie einen sogenannten "Anhörungsbogen" erhalten haben, und noch keinen Bußgeldbescheid.
Sie werden hier zunächst aufgefordert, zur Sache Stellung zu nehmen und den Verstoß zuzugeben oder auch eben nicht.
Sollten sie nicht der Fahrer gewesen sein, müssen sie unbedingt dieses Schreiben beantworten und mitteilen, dass der Tatvorwurf nicht zutrifft.
Sie werden ferner gefragt, ob sie den Fahrer benennen. Wenn es sich um ihren Ehemann handelt, haben sie ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht. In der Regel gibt es sogar ein kleines Kästchen, in dem dies angekreuzt werden kann.
Ein Bußgeldbescheid, der auch die Kosten und Gebühren enthält, wird erst erlassen wenn dieser Bogen zurück gesandt wurde. Wenn sie gar nicht reagieren, erhalten sie selbst den Bußgeldbescheid. Da der Versand der Blitzerbilder automatisiert erfolgt, erfolgt kein Abgleich mit dem Geschlecht des Abgebildeten.
Wenn sie nun den Tatvorwurf bestreiten, aber ihr Ehemann nicht benennen wollen, so ist dies ihr gutes Recht. Dann ist es Aufgabe der Polizei zu ermitteln, wer auf dem Bild zu sehen ist. Dafür hat sie drei Monate zeit.
Zusammenfassend kann man sagen, dass Sie hauptsächlich erstmal den Tatvorwurf zurückweisen müssen, wenn Sie möchten können Sie damit auch einen Anwalt beauftragen ( ca. 120 Eur).
Der Zahlbetrag steht übrigens erst in dem Bußgeldbescheid, de aber noch nicht erlassen wurde.
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Ich wünsche Ihnen noch ein frohes Osterfest,
T. Asthoff, Bielefeld
Rechtsanwalt