Bitte überprüfen Sie die Reisekosten Anlagen
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Merkel,
wie im Kommentar schon geschrieben bitte ich Sie die Reisekosten Bestimmungen zu prüfen.
Das Logica In den Anlagen stammt von der von CGI übernommenen Firma Logica
Vielen Dank im Voraus,
Mit freundlichen Grüßen
H. W.
Westenhellweg 17
44137 Dortmund, Germany
Tel. 0162 2320759
http://www.wolfinisoftware.de
H..W.@wolfinisoftware.de
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihr Interesse.
Die Reisekostenbestimmungen habe ich aus Ihrer ursprünglichen Anfrage entnommen.
Diese Bestimmungen sind üblich und orientieren und konkretisieren die rechtlichen und steuerrechtlichen Vorgaben.
Es ist normal, dass Reisekosten nur unter der Vorgabe "angemessen günstig" (z.B. nicht mehr als 3 Sterne Hotel) gewährt werden. Außerdem nur mit Beleg, d.h. als Nachweis, dass diese tatsächlich in dieser Höhe entstanden sind.
Bei Übernachtungen achten Sie bei den Rechnung auf die Ausweisung der Mahlzeiten, da diese steuerrechtlich zur Verpflegung und nicht Übernachtung gehören.
Das man Ihnen eine Bahncard 100 anbietet stimmt ebenfalls mit der betrieblichen Bestimmung überein. Dort wird konkret angeregt, dass bei häufigen Bahnfahrten ein Bahncard über das Unternehmen zu kaufen ist.
Die Vorgaben zur Nutzung und Versicherung vom privaten PKW sind für Sie zumindest momentan uninteressant, da Sie keinen Führerschein oder PKW besitzen.
Ansonsten gilt, dass die Höhe der Kosten was Verpflegungspauschalen etc. betrifft, konkret festgelegt sind sich an den steuerlichen Grundsätzen orientieren.
Geschenke müssen Sie vom Vorgesetzten genehmigen lassen.
Eine Genehmigung benötigen Sie auch, wenn die Reisekosten höher ausfallen, als gelistet, bzw. vom Umternehmen vorgesehen. Holen Sie sich diese Genehmigung IMMER vorher und schriftlich.
Ich empfehle Ihnen dringend die Unternehmenrichtlinie zum Abrechnungsverfahren von Spesen (8.2.) zu lesen.
Auch weise ich explizit noch auf die Vorgaben zur beleggestaltung (8.3.) hin.
Diese Punkte enthalten unter Umständen bürokratische Hürden, die bei Missachtung zur Nichtgewährung der Spesen führen.
Außerdem erhalten Sie keine extra Trennungs- bzw. Abwesenheitspauschale für auswärtige Einsätze nach dieser Reisekostenbestimmung.
Mit freundlichen Grüßen
und einen schönen Sonntag,
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
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