Bilder von Bitmoji - Social Media
Fragestellung
Ich habe mir einen Avatar von der App Bitmoji erstellt. Ich möchte gerne wissen, ob ich diese Bilder z. B. auf einer Homepage (noch nicht veröffentlicht) einbinden darf und falls ja, wie? Muss ich z. B. im Impressum einen Hinweis machen?
Die Nutzungsbedingungen von Bitmoji hatte ich gelesen, bin mir aber nicht 100 % sicher, ob ja oder nein.
Freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben Recht, die Nutzungsbedingungen sind nicht ganz eindeutig.
Sie haben das Recht, die Bitmojis nach Bedingungen zu8 nutzen. Diese beziehen sich wohl im wesentlichen auf das Einbinden in Snapchat. Nachdem das Kopieren der Services untersagt ist, soll Ihnen wohl kein Recht eingeräumt werden, entsprechende Bilder auf Ihrer HP zu verwenden (Nr. 2, Abs. 3)
Auch bei der Nutzungsmöglichkeit (Nr. 6 Abs. 2 erste Alternative) wird vom "Teilen" der Bilder gesprochen. In der 2. Alt. wird das kopieren ausdrücklich untersagt.
Daher muss davon ausgegangen werden, dass ohne Genehmigung kein entsprechndes Nutzungsrecht besteht, das Bitmoji zu kopieren und anderweitig einzubinden.
Mit freundlichen Grüßen
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