Bilanzierungspflicht & Gebührenabrechnung
Fragestellung
Guten Tag Herr Peiker,
wir sind eine neu gegründete GbR und werden dieses Jahr wahrscheinlich einen Gewinn von mehr als 60.000 € erwirtschaften (Stand z.Z. 45.000 €).
- Sind wir damit bereits ab diesem Jahr bilanzierungspflichtig oder erst ab dem nächsten Jahr?
- Gilt die 60.000€-Gewinngrenze für die Bilanzierungspflicht pro GbR oder pro Gesellschafter?
Beim Recherchieren zum Thema Buchhaltung - ganz unabhängig von der ersten Frage - sind wir außerdem auf folgendes Problem gestoßen: Wir verkaufen täglich Onlinekurse für Kleinstbeträge (ca. 10$). Bei jedem Verkauf fallen ca. 1$ Paypal-Gebühren oder Stripe-Gebühren (Kreditkartenabrechnungsservice) und Währungsumrechnungsgebühren an, d.h. auf unserem Konto landen nur 9$.
Müssen bei der Buchaltung diese Gebühren für jede Rechnung einzeln gebucht werden, oder können diese alle am Ende des Monats zusammengefasst werden und auf einmal als "Kosten des Geldverkehrs" gebucht werden? Hierfür erhalten wir von PayPal oder Stripe jedoch keine Rechnungen. Wie müssten diese nachgewießen werden? Würden Online-Kontoauszüge & Exceltabellen als Belege ausreichen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße
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Antwort von Steuerberater Patrick Peiker
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Ihre Fragen kann ich Ihnen gerne wie folgt beantworten:
1.) Eintritt der Buchführungspflicht
Die Buchfürhrungspflicht tritt nach § 141 Abs.1 AO dann ein, wenn der Jahresgewinn eines Steuerpflichtigen mehr als 60.000 € beträgt, oder der Jahresumsatz über der Grenze von 600.000 € liegt. Steuerpflichtiger im Sinne dieser Vorschrift sind nicht die einzelnen Gesellschafter der GbR, sondern die GbR selbst. Demnach wurde die Grenze nach § 141 Abs.1 AO überschritten. Die GbR ist deshalb zuküftig bilanzierungspflichtig.
Die Bilanzierungspflicht tritt gem. § 141 Abs.2 AO aber erst ein, wenn diese vom Finanzamt festgestellt wurde und der GbR mitgeteilt wurde. Es ist dann ab dem Folgejahr der Feststellung und Mitteilung der Bilanzierungspflicht zu bilanzieren. Stellt nun also das Finanzamt in diesem Jahr aufgrund der letzten Gewinnermittlung der GbR fest, dass zukünftig Bilanzierungspflicht besteht und teile Ihnen das Finanzamt dies in diesem Jahr mit, wäre die GbR ab dem Wirtschaftsjahr 2019 bilanzierungspflichtig.
Zu 2.) Kosten des Geldverkehrs
Idealerweise würde ich Ihnen vorschlagen, dass Sie Ihr PayPal oder Stripe konto in Ihre Buchhaltung importieren. So wäre die separate Verbuchung der einzelen Kontotransaktionen deutlich für Sie recht einfach möglich. Die gängisten Buchhaltungsprogramme bieten hierzu Möglichkeiten an. Wenn Sie hier Beratungsbedarf bei sich sehen sollten, kann ich Ihnen gerne ein paar Buchhaltungslösungen aufzeigen, die nach meiner Ansicht recht gut sind.
Wenn Ihnen die möglichkeit des Kontoimports nicht zur Verfügung stehen, können Sie die Summen der entstehenden Transaktionskosten aus den Kontoauszügen übernehmen und auf ein entprechendes Buchhaltungskonto buchen. Wichtig ist, dass Sie die Kontoauszüge aufbewahren, so dass die verbuchten Kosten im Bedarfsfall nachvollzogen werden können. Die Aufbewahrung der Online-Kontoauszüge ist demnach ausreichend.
Wichtig ist auch, dass Sie Ihre Umsätze nicht mit den Transaktionskosten verrechnen und nur die um die Kosten verminderten Umsätze buchen. Hier gilt buchhalterisch ein Verrechnungsverbot.
Ich hoffe Ihnen Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet haben zu können. Gerne können Sie mich bei Unklarheiten kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker | Steuerberater
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Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Antwort des Experten: Vielen Dank für Ihre Bewertung!
vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort. Bezüglich der korrekten Buchhaltung haben wir nur eine kurze Nachfrage. Welche Buchhaltungslösungen würden Sie uns in unserem Fall empfehlen?
Im Idealfall müsste diese mit US-Dollar-Zahlungen, Zahlungen über Paypal und Stripe sowie dem E-Commerce-System WooCommerce zurechtkommen.
Viele Grüße
danke für Ihre Rückmeldung.
Da ich derzeit im Urlaub bin, kann ich Ihnen nur eine kurze Antwort auf Ihre Frage geben. Gerne können wir im August hierüber nochmal sprechen.
Nach meiner Ansicht würde sich für Ihre Zwecke die Lösungen von Fastbill, SevDesk oder Lexoffice sehr gut eignen. FastBill und Lexoffice bieten auf jedenfall Möglichkeiten Paypal und WooCommerce zu integrieren. ich denke mit Stripe sollte dies auch möglich sein.
Für welche Lösung Sie sich letztendlich entscheiden ist eine Geschmacksfrage. Preislich gibt es hier keine gravierenden Unterschiede.
Schauen Sie sich beide Lösungen einfach mal an.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker