Bilanz / Steuern Immobilie aus GbR ins SBV
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit meinem Vater betreibe ich ein Unternehmen in Form einer GbR (Anteile 50:50). Wir bilanzieren.
Nun will meine Vater im Laufe des nächsten Jahres in Rente gehen.
40%-Anteil sollen entgeltlich auf einen langjährigen Mitarbeiter übergehen, 10%-Anteil erhalte ich von meinem Vater. Am Ende halte ich 60% der GbR-Anteile.
Die GbR hat eine Immobilie und im Grundbuch ist auch die GbR als Eigentümer eingetragen. Ich möchte aber das Grundstück in mein Sonderbetriebsvermögen integrieren, bevor der 40%-Gesellschaftsanteil auf den Mitarbeiter übergeht.
1. Ist eine steuerneutrale Buchwertübertragung ins Sonderbetriebsvermögen möglich?
1.1. Falls ja, wie ist vorzugehen.
Falls nein:
2. Wie kann ich die Übertragung ins Sonderbetriebsvermögen erreichen, so dass die Steuerbelastung gering bleibt. Welche Steuerarten würden anfallen?
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Antwort von Steuerberater Tomasz Malissa
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Grundsätzlich:
Die von Ihnen und Ihrem Vater betriebene Malerbetrieb-GbR ist eine gewerbliche Mitunternehmerschaft iSd. § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Übertragung Betriebsvermögen
Die Übertragung eine Wirtschaftgutes innerhalb des Betriebsvermögens einer Mitunternehmerschaft erfolgt grundsätzlich zu Buchwerten ohne Aufdeckung stiller Reserven steuerneutral (§ 6 Abs. 5 EStG) In Ihrem Fall ist § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG einschlägig. Das bedeutet, dass die Übertragung des Grundstücks aus dem Gesamthandsvermögen der GbR in das Sonderbetriebsvermögen des Sohnes (das zählt auch zum Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft) zu Buchwerten erfolgt, ohne Aufdeckung stiller Reserven - also steuerneutral bei der Ertragsteuer. Daran ändert die Veräußerung des Mitunternehmeranteil des Vaters nichts. Hierbei ist jedoch § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG zu beachten. Wird das Grundstück innerhalb einer Sperrfrist veräußert oder entnommen, ist rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung der Teilwert anzusetzen, es sei denn, die bis zur Übertragung entstandenen stillen Reserven sind durch Erstellung einer Ergänzungsbilanz dem übertragenden Gesellschafter zugeordnet worden; diese Sperrfrist endet drei Jahre nach Abgabe der Steuererklärung des Übertragenden für den Veranlagungszeitraum, in dem die Übertragung erfolgt ist. Eine Entnahme wäre z.B., wenn das Grundstück nicht mehr durch die GbR genutzt werden würde.
Der Vorgang in der Bilanz sowie dem Anlagenverzeichnis der GbR sowie in der des SBVs als Entnahme bzw. Abgang zu Buchwerten und Einlage zu gleichen Werten zu buchen. Da es inzwischen vorgeschrieben ist Bilanzen, auch des SBVs, elektronisch beim Finanzamt einzureichen, sollte das als Nachweis gegenüber dem Finanzamt genügen. Es ist dennoch zu empfehlen, dem zuständigen Finanzamt den Vorgang zu Nachweiszwecken schriftlich darzulegen. Der Vorgang ist auch notariell zu beurkunden (§ 889a BGB).
Grunderwerbsteuer:
Als Schenkung unterliegt der Übertrag des Grundstücks nicht der Grunderwerbsteuer (§ 3 Nr. 3 GrEStG).
Erbschaft/Schenkungssteuer:
Der Übertrag des Grundstück unterliegt der Erbschaftsteuer (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) unter Berücksichtigung von Freibeträgen für Vorgänge zwischen Verwandten gerader Linie.
Umsatzsteuer:
Die Schenkung des Grundstücks unterliegt nicht der Umsatzsteuer.
Ergänzend:
Das Steuerrecht kennt eine sogenannte „verbindliche Auskunft“ gem. § 89 AO. Um Planungssicherheit im Einzelfall zu erhalten, kann die Finanzbehörde eine verbindliche Auskunft erteilen. Obwohl Ihr Sachverhalt, so wie Sie ihn schildern, eindeutig ist, empfiehlt sich vor Abwicklung des Vorgangs eine solche verbindliche Auskunft einzuholen. Hier beschreiben Sie Ihren Sachverhalt im Detail mit Einschätzung der steuerlichen Konsequenzen und das Finanzamt bestätigt oder verneint Ihre Einschätzung verbindlich.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Tomasz Malissa
Steuerberater, Certified Internal Auditor (CIA)
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ich bräuchte bitte noch folgende Angaben von Ihnen:
1. Gesellschaftszweck und Betätigung der GbR
2. Erfolgt die Übertragung des 10%-Anteils unentgeltlich?
Vielen Dank.
Tomasz Malissa
Die Übertragung der 10% entweder unentgeltlich oder für 100.000 Euro.
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Zwischen einem Wirtschaftsgut und zusammenhängender Schuld besteht ein sogenannter "Zurechnungszusammenhang", so dass bei Übertragung des Grundstücks die dazugehörige Verbindlichkeit grds. ebenfalls vollständig Ihrem SBV zugeht. Sollte Ihr Vater die anteilige Verbindlichkeit ins Privatvermögen überführen wollen, wäre dies beim Aufgabegewinn zu berücksichtigen. Inwieweit dieses Vorgehen sinnvoll ist, müsste gesondert betrachtet werden
Bei der Schenkungssteuer ist der anteilige Betrag der Verbindlichkeit vom anteiligen Wert des Grundstücks abzuziehen und ergibt damit Ihren steuerpflichtigen Erwerb (vor Berücksichtigung der Freibeträge).
Viele Grüße
Tomasz Malissa